Autor Thema: Übertragung der Aufgaben  (Read 1261 times)

Nobelscarlett

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Übertragung der Aufgaben
« am: 11.08.2023 07:36 »
Guten Morgen,
ich habe leider dazu keine weiteren Details gefunden, daher wäre Fachwissen gefragt und wäre dankbar um Feedback - gern auch mit Nachweisen zur Grundlage der Entscheidungen:

Person A hat intern eine neue Stelle in einer höheren EG angenommen. Da Anfang nächstes Jahr ein Stufenanstieg bei Person A angedacht ist, hat Person A den Vorschlag gemacht, zunächst eine Übertragung der höherwertigen Aufgaben zu machen und anschließend mit der höheren Stufe dann die Höhergruppierung durchzuführen.

Prozess wurde langwierig mündlich verhandelt und man einigte sich mit allen Beteiligten zum Tag X mit Beginn der Aufgaben, die auch an Tag X angetreten wurden. (hier noch der Hinweis, bei intern ist es üblich, das man in der Übergangszeit auch noch den alten Job weiter macht, somit ist die Arbeitszeit von Person A auf die neue und alte Stelle aufgeteilt, abbauend bis Ende des Jahres)

Auf Nachfrage, bekam Person A  (ca. 1,5 Monate nach Tag X) einen Umsetzungsantrag mit Übertragung der höherwertigen Aufgaben zu Tag Z (einen Monat später als Tag X) mit einer festen Laufzeit zum Ende 1 Quartals.
Erst dann soll die Höhergruppierung erfolgen. Abgesprochen war, sobald die Höherstufung erfolgt soll gleich die Höhergruppierung stattfinden. (hier liegen dann auch 1.5 Monate Unterschied von Höherstufung zu Höhergruppierung)

Laut TV-L muss erst die Höherstufung erfolgen und dann ist eine Höhergruppierung möglich.

Nun die Fragen:
1) Kann man rückwirkend in den aktuellen Umsetzungantrag den Tag X anstelle Tag Z setzen lassen, auch wenn das Prozedere intern Zeit gebraucht hat alles zu klären und aufzusetzen (Personalrat etc.)? Mündlich hat Person A die Zusage zum Tag X ja erhalten. (gibt es da eine Grundlage auf die sich Person A berufen kann?)

2) Ist es zulässig, 1.5 Monate nach der Höherstufung zu warten, ehe man eine Höhergruppierung angehen oder kann eine vorübergehende Übertragung der Aufgaben zu jedem Zeitpunkt aufgehoben werden? Eigentlich könnte man das doch zum nächsten Monatsersten angehen nach der Höherstufung, oder? (es wurde mit mind. einen vollen Monat in der neuen Stufe bevor man höhergruppiert argumentiert)

3) Wäre es auch denkbar, vor Beginn der Höherstufung z. B. direkt am Jahresanfang den Neuvertrag (ist es einer bei internen Stellenwechsel in eine höhere Position?) für z. B. 01.03 anzugehen und wird dann die alte EG +Stufe bei Erstellung als Grundlage genommen oder die EG und Stufe ab 1. Tag der neuen Stufenlauzeit als Grundlage für die Höhergruppierung?

An sich wäre das einfachste mit der neuen EG anzufangen. Aber da der neue Job über mehrere EG geht, wäre es für Person A eher  zum Nachteil, nicht die paar Monate bis zu Höherstufung zu warten. Im TV-L gibt es ja leider keinen stufengleichen Aufstieg.

Danke vorab für Eure Rückmeldung.

Viele Grüße
N

Tagelöhner

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Antw:Übertragung der Aufgaben
« Antwort #1 am: 11.08.2023 07:48 »
Vorübergehende Übertragung bis zum Stufenaufstieg, mit Zahlung des Differenzbetrags in Form einer Zulage. Anschließend dauerhafte Übertragung mit Höhergruppierung. Wo ist das Problem.

Nobelscarlett

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Antw:Übertragung der Aufgaben
« Antwort #2 am: 11.08.2023 09:19 »
Problem von Person A ist nur, dass es laut Personalabteilung und Zentralverwaltung wohl nicht gehen soll.
Weder das rückwirkende zum offiziellen Beginn, weil es ewig dauerte alles "intern" zu regeln oder eben im Nachhinein die verspätete Höhergruppierung, weil man min. 1 Monat in der alten EG aber neuen Stufe verweilen soll.

Aber danke für die erste Rückmeldung - das zeigt mir nur wieder, wie tief man durchatmen muss und wie unterschiedlich solche Angelegenheiten nach Gutdünken gehandhabt werden.