Autor Thema: Jahressonderzahlung Kündigung 31.12 - Zurückzahlen ?  (Read 1455 times)

Splex89

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Hallo zusammen,

Wenn ich meinen Vertrag zum 31.12.2023 Kündige , erhalte ich ja ganz normal Die Jahressonderzahlung, da mein Vertrag ja zum Stichtag 01.12 bestand. Früher im BAT gab es ja die Regelung das diese zurück gezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältniss bis zum 31.03 im Folgejahr gekündigt wird. Gibt es diese Regel so im Tvöd ebenfalls ?
Liebe Grüße

Bernstein

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Antw:Jahressonderzahlung Kündigung 31.12 - Zurückzahlen ?
« Antwort #1 am: 11.08.2023 08:51 »
Kannst du behalten.

Schau § 20 TVöD, da steht alles drin.

Splex89

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Antw:Jahressonderzahlung Kündigung 31.12 - Zurückzahlen ?
« Antwort #2 am: 11.08.2023 18:48 »
Vielen Dank  ;D