Naja, zur Anerkennung förderlicher Berufstätigkeit gemäß §16 (2) TV-L bedarf es auch erst einmal solcher, also Berufs-Tätigkeit. Da das Referendariat Teil einer Ausbildung ist, kann diese dabei nicht erworben werden. D.h., hier liegt — zumindest für diese Zeit — keine solche vor, kann also auch nicht anerkannt werden.
BTW: §34 (3) definiert die für die Kündigungsfristen relevante Beschäftigungszeit. Hier geht es also darum, wie lang die betroffene Person schon mit dem betroffenen AG in einem Beschäftigungsverhältnis steht. (Insbesondere wären hier also auch Zeiten eines Ausbildungsverhältnisses irrelevant.) Für die Stufenzuordnung ist dieser Absatz/ Paragraph aber definitiv irrelevant.