Was soll die Frage bezwecken, das kann ja jede Kommune/ Landkreise so organisieren wie man will.
Teils gehört UVG zum Jugendamt, teils zu anderen Fachbereichen, die kommuliert auch BAföG, Elterngeld machen. Die Vollstreckung kann zur Kasse gegeben werden oder von der UVG selbst oder so wie in NRW vom Land betrieben werden.
Natürlich gibt es auch Kontakte mit der WJH, da die Unterhaltsschuldner teils in beiden Bereichen "Kunden" sind.