Autor Thema: Höhergruppierung  (Read 2447 times)

DanielÖD1986

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Höhergruppierung
« am: 12.08.2023 20:03 »
Hallo liebes Forum,

ich habe folgende Frage: Ist es möglich bspw. von E 10/5 vorläufig in E 10/6 hochzurutschen ? Oder ist dies gemäß Tarifvertrag gar nicht möglich? Meine Tätigkeit hat sich als Teamleiter deutlich verändert - deswegen meine Gedankengänge. Ebenfalls verdiene ich aktuell genau so viel, wie meine Kollegen im Team, was für mich nicht nachvollziehbar ist.

Danke für eure Antworten

FearOfTheDuck

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 12.08.2023 20:47 »
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist im TVÖD möglich, allerdings ein selten bespieltes Instrument. Hierfür müsste deine Leistung erheblich über dem Durchschnitt liegen und der AG müsste dazu bereit sein.

Opa

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 13.08.2023 09:50 »
Klingt nach einer kürzlich erfolgten erstmaligen Übertragung von Tätigkeiten mit Führungsverantwortung. Da halte ich eine Verkürzung der Stufenlaufzeit für eher unwahrscheinlich.

Über so etwas würde ich erst nachdenken, wenn über einen längeren Zeitraum in der aktuellen Tätigkeit konstant Leistungen erbracht wurden, die erheblich über dem Durchschnitt liegen. Diesen Zeitraum würde ich mit mindestens 2 vollen Jahren und nach mindestens zwei entsprechenden Leistungsbeurteilungen als erfüllt ansehen.

E15TVL

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 13.08.2023 10:49 »
Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufe 6 verkürzt werden (§ 17 Abs. 2). Das setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber die "Leistung" aller Beschäftigten überwacht, um dann überhaupt feststellen zu können, was der Durchschnitt ist und wer darüber (und wer darunter) liegt. Wie FearOfTheDuck richtig sagt, dürften das eher die wenigstens Arbeitgeber machen. Zum einen ist es aufwendig und zum anderen kann es in der Konsequenz dazu führen, dass Beschäftigte mit unterdurchschnittlichen Leistungen entsprechend länger auf den Stufenaufstieg warten müssen (was gern zu Rumoren bei Personalräten führt).

Wenn der Arbeitgeber gewillt ist dir mehr Geld zu zahlen, wäre es mit etwas Formulierungsgeschick in der Tätigkeitsbeschreibung vermutlich einfacher, dir Tätigkeiten der Wertigkeit E 11 zu übertragen.

Ramirez

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Antw:Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 19.08.2023 09:56 »
Vorher hätte es eine realistische Chance gehabt, nach Annahme neuer Aufgaben wohl schwierig.
Es ist aber nicht ungewöhnlich das der Vorgesetzte im TVÖD weniger verdient als seine Sachbearbeiter.