Bei Leistungen, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufe 6 verkürzt werden (§ 17 Abs. 2). Das setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber die "Leistung" aller Beschäftigten überwacht, um dann überhaupt feststellen zu können, was der Durchschnitt ist und wer darüber (und wer darunter) liegt. Wie FearOfTheDuck richtig sagt, dürften das eher die wenigstens Arbeitgeber machen. Zum einen ist es aufwendig und zum anderen kann es in der Konsequenz dazu führen, dass Beschäftigte mit unterdurchschnittlichen Leistungen entsprechend länger auf den Stufenaufstieg warten müssen (was gern zu Rumoren bei Personalräten führt).
Wenn der Arbeitgeber gewillt ist dir mehr Geld zu zahlen, wäre es mit etwas Formulierungsgeschick in der Tätigkeitsbeschreibung vermutlich einfacher, dir Tätigkeiten der Wertigkeit E 11 zu übertragen.