Autor Thema: [Allg] Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die nicht Voraussetzung…  (Read 1144 times)

MKenshi

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Hauptberufliche Tätigkeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind

Hallo Freunde, ich möchte mich kurz erkundigen. Ich wurde kürzlich verbeamtet und habe gerade eine Vorprüfung zur Anrechnung meiner früheren Erfahrung erhalten. Ich war 2 Jahre lang in derselben Position als Angestellter (Quereinsteiger) tätig, bevor ich verbeamtet wurde. Die Frage ist, ob die Zeiten meiner hauptberuflichen Tätigkeit wirklich eine Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind.

Paragraph 15 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung ist grundsätzlich verständlich, aber sollte mein Personalverantwortlicher das auch wissen, oder habe ich etwas übersehen?

Vielen Dank im Voraus.

Prüfung: https://ibb.co/dW04Dg7
« Last Edit: 16.08.2023 02:51 von Admin2 »

N8

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ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich deine frage richtig verstehe. die niedersächsische laufbahnverordnung hat anlagen, wo aufgeführt ist, welche ausbildungen bzw. studiengänge unmittelbar zur laufbahnbefähigung führen, also ohne dass zeiten als anstellte erforderlich sind.
ist deine qualifikation darunter?

steht hier:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=169191063906819080&sessionID=12129062691323218809&source=link&highlighting=off&templateID=document&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=3556554,25#jurabs_4

und das ist die anlage:
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=169191075367701242&sessionID=12129062691323218809&templateID=document&source=lawnavi&chosenIndex=Dummy_nv_68&xid=3556554,54

MKenshi

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Ja, es gibt kein Problem mit den Qualifikationen. Ich habe einen Abschluss in öffentlicher Verwaltung. Das Problem hier ist, dass der Vorgesetzte meine 2-jährige Berufserfahrung gemäß Paragraph 7 Absatz 5 NLVO als nicht anrechenbare Zeit betrachtet. Aber meine zweijährige Arbeitszeit war nicht für den Erwerb der Laufbahnbefähigung. Im Bild sieht man, was mein Personaler gemeint hat.

N8

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ach so, da du was von quereinstieg schriebst, war ich nicht davon ausgegangen, dass es um allgemeine verwaltung geht