Ja, es gibt kein Problem mit den Qualifikationen. Ich habe einen Abschluss in öffentlicher Verwaltung. Das Problem hier ist, dass der Vorgesetzte meine 2-jährige Berufserfahrung gemäß Paragraph 7 Absatz 5 NLVO als nicht anrechenbare Zeit betrachtet. Aber meine zweijährige Arbeitszeit war nicht für den Erwerb der Laufbahnbefähigung. Im Bild sieht man, was mein Personaler gemeint hat.