Autor Thema: Abbruch Auswahlverfahren zur Besetzung eines Dienstpostens am Schulamt  (Read 1169 times)

dirkhein

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Hallo,

ich bin verbeamteter Lehrer in Thüringen (A13) und habe mich im Sommer 2022 für den Dienstposten als Referent für Lehrerbildung für ein Schulamt beworben.

Relativ zeitnah erhielt ich im Oktober 2022 vom Kultusministerium die Absage, dass das Verfahren abgebrochen wurde. Als Grund wurde genannt, dass die am Schulamt tätige Referentin für Förderschulen (Sonderpäd. Förderung) diese Stelle besetzen wird, da sie bereits im gleichen Statusamt A14 ist.

Da ich mir immer wieder das Organigramm dieses Schulamtes ansehe, ist mir nunmehr nach 1 Jahr aufgefallen, dass die zu besetzende Stelle des Referenten für Lehrerbildung in den Jahren 2021/2022 bereits besetzt gewesen ist und jetzt ganz aktuell per 01.08.2023 gar nicht mehr besetzt ist (N.N.). Die bisherige Referentin für Lehrerbildung ist im aktuellen Organigramm als Referentin für kulturelle und politische Bildung aufgeführt.

Diejenige Referentin, die mir als Grund für die Absage namentlich genannt wurde, ist immer noch als Referentin für Förderschulen aufgeführt.

Lohnt sich hier der Klageweg, falls die Stelle, auf die ich mich beworben habe und eine Absage erhalten habe, weiterhin unbesetzt bleibt? Liegt hier ein Verfahrensfehler vor? Ich bin ratlos.

Vielen Dank fürs Lesen!

Hain

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Moin,

ich kann aus der Schilderung nicht erkennen, woraus sich ein Klagegrund ergeben könnte. Wenn der Dienstherr beabsichtigt, ein Verfahren abzubrechen, weil er die Besetzung aus dem Bestand durchführen will, ist dies sein gutes Recht. Wenn er die Besetzung dann verzögert, weil er Geld einsparen, sich organisatorisch verändern oder die Besetzung nicht mehr für erforderlich hält, ist da genausowenig gegen zu sagen. Es berührt kein individuelles Recht eines Beamten/einer Beamtin.

Gruß Hain

cyrix42

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