Autor Thema: Entgeltstufe bei Wechsel der Stelle Behördenintern  (Read 923 times)

SB

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen,

ich bin seit diesem Jahr neu aus der PW in den ÖD gewechselt.
Aktuell habe ich eine IT Stelle mit E10 und durch meine Berufserfahrung wurde ich mit Stufe 5 eingruppiert.
Dazu habe ich eine IT-Zulage von 100€ bekommen.

Jetzt ist Behördenintern eine Stelle durch Renteneintritt freigeworden und ausgeschrieben.
Diese ist mit einer E11 bewertet.
Ich überlege jetzt mich auf diese Stelle zu bewerben.
Wie verhält es sich hierbei mit der Eingruppierung und Zulage?
Bekomme ich eine E11/5 und die Zulage weiterhin?

Leider sind die fähigen Ansprechpartner der Personalabteilung über die Bewerbungsfrist hinaus, im Urlaub.

Vielleicht kann mir jemand hier eine Hilfestellung geben.

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Entgeltstufe bei Wechsel der Stelle Behördenintern
« Antwort #1 am: 15.08.2023 15:35 »
Du würdest in E 11 Stufe 5 landen. Ob deine Zulage weiterhin gezahlt wird, ist von den Bedingungen der Zulage abhängig. Diese habt ihr, also du und dein AG "ausgehandelt". Ist diese an deine derzeitige Entgeltgruppe geknüpft? Oder an ein Ablaufdatum? Das kann das Forum jedenfalls nicht beurteilen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Entgeltstufe bei Wechsel der Stelle Behördenintern
« Antwort #2 am: 15.08.2023 16:31 »
Formal ist es eben nur eine Höhergruppierung und Stufe 5 mit Laufzeit 0 wäre das Ergebnis in der EG11.

Bewirb dich, kann nicht schaden, du musst die Tätigkeitsänderung nicht annehmen, wenn du die (außertarifliche) Zulage von 100€ nicht mehr bekommen solltest.