Autor Thema: Stellenwechsel als Hospitation ohne Entgeltanspruch  (Read 977 times)

Mumpel

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Hallo zusammen,

ich habe im Juni 2023 meinen VL II-Lehrgang beendet. Es war geplant, mich innerhalb des Fachbereiches auf eine höherwertigere Stelle umzusetzen. Diese Stelle musste erst neu geschaffen werden.
Nun sitze ich seit ca. 4 Wochen auf dieser neuen Stelle, unter der Voraussetzung, dass dies wie eine Art Hospitation zu werten ist, ich also keinen Anspruch auf das mir zustehende Entgelt erheben kann, da meine Umsetzungsverfügung noch nicht da ist. Dem habe ich zugestimmt, da ich nicht davon ausgegangen bin, dass nun gar nichts mehr passiert. Dass ich dort nicht hospitiere, sondern eingearbeitet werde, ist jedem klar.
Sowohl vom Personalamt, als auch von meinem Fachbereich kommt keinerlei Reaktion mehr. Dass der Frust nun meinerseits zunimmt, ist denke ich nachvollziehbar. Mir wurde gesagt, da ich vom mittleren in den gehobenen Dienst wechsle, kann auch die Dienstantrittserklärung nicht zurückdatiert werden, somit kann ich das Entgelt auch nicht rückwirkend bekommen. 

Vielleicht klingt das alles ziemlich ungeduldig, die Mühlen mahlen langsam in der Verwaltung, das wissen wir, aber es war bereits zum Beginn des Lehrgangs klar, wann dieser endet und auch, dass ich gerne in meinem Fachbereich bleiben möchte. Die dafür notwendigen Schritte wurden dann aber erst ziemlich spät eingeleitet, wodurch ich mir eher wie ein Bittsteller vorkomme als wie ein Mitarbeiter, den man gerne behalten möchte.

Wie sollte ich mich jetzt weiter verhalten? Abwarten? Personalrat einschalten?

Tagelöhner

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Antw:Stellenwechsel als Hospitation ohne Entgeltanspruch
« Antwort #1 am: 16.08.2023 07:50 »
4 Wochen sind doch im doch im "Öffentlichen Dienst" so gut wie gar nichts, die Mühlen mahlen langsam, hast Du ja selber schon erkannt.

Da Du hier im Bereich der Tarifbeschäftigten schreibst, gehe ich mal davon aus, dass du auch Tarifbeschäftigter bist. Du solltest daher ganz schnell aufhören, Begrifflichkeiten aus dem Beamtenbereich (gehobener Dienst, mittlerer Dienst) zu verwenden. Dabei handelt es sich um Laufbahnen eines Beamtenverhältnisses. So etwas gibt es im Angestelltenbereich nicht.

Angestellte sind in eine Entgeltgruppe eingruppiert, die sich aus den ihnen nicht nur vorübergehend übertragenen auszuübenden Tätigkeiten ergibt. Dies ist unmittelbare Rechtsfolge (Tarifautomatik). Im Idealfall ist die Rechtsmeinung des Arbeitgebers und die korrekte tarifliche Eingruppierung gleich, und das zur Auszahlung kommende Entgelt ist korrekt.

Wenn Dir die höherwertigen Aufgaben daher bislang nur vorübergehend übertragen wurden, steht dir nach einem Monat die Zahlung einer Zulage in Höhe des Unterschiedsbetrags zu. Sobald es dauerhaft übertragen wird, bist du automatisch in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert.

Für mich klingt das mal wieder nach dem klassischen Stellenbewirtschaftungsproblem. Haushaltsrechtlich steht aktuell keine Angestelltenstelle der gewünschten Wertigkeit zur Verfügung, der Arbeitgeber möchte aber trotzdem personalspezifische Weichenstellungen vornehmen und die tariflich korrekte Eingruppierung (hoffentlich) später korrigieren. Das ganze daher erstmal als "Hospitation" also eine vorübergehende Testphase zu Fortbildungs-/Kennenlernzwecke laufen zu lassen, ist daher ein eleganter personalwirtschaftlicher Weg.

Wenn Du dich unbeliebt machen willst, kannst du natürlich den Personalrat zur Unterstützung hinzuziehen oder den Verantwortlichen auf die Finger klopfen. Nach 4 Wochen würde ich jedoch maximal freundlich nachfragen.