Beispiele:
Ohne Altersabmilderung:
39 Stunden mit Kindern + 1 Stunde persönliche Vor- und Nachbereitung = 40 Stunden Arbeitszeit.
Mit Altersabmilderung:
37 Stunden mit Kindern + 3 Stunden persönliche Vor- und Nachbereitung = 40 Stunden Arbeitszeit.
Für jeden Erzieher ist ein Dienstplan zu erstellen, in dem die Aufteilung der Arbeitszeit ausgewiesen ist.
Demnach wäre dem Dienstplan zu entnehmen, dass für die Arbeit am Kind nur 37 Stunden eingeplant sind.
Die persönliche Vor- und Nachbereitung ist Arbeitszeit und demnach auch mit Arbeit zu verbringen.
Wo und wann diese 3 Stunden persönliche Vor- und Nachbereitungzeit verbracht wird, ist nicht festgelegt,
könnte aber im Dienstplan festgelegt werden, wenn der Vorgesetzte kleinlich ist. Allenfalls nicht mit Kindern.