Guten Abend zusammen!
Nachdem ich heute einen Großteil des Tages damit verbracht habe, die hier im Forum vertretenen Meinungen zur letzten Besoldungsanpassung in Bayern zu lesen (OFZ), fiel dann doch die Entscheidung, sich auch mal hier im Forum anzumelden.
Vorweg gleich etwas dazu: Die Besoldung in Bayern ist ja nach überwiegender Auffassung (erneut) verfassungswidrig. Das soll daher kein Thema dieses Posts sein. Mir geht es eher um eure Meinungen zum allgemeinen Besoldungsgefüge in Bayern, besonders im Finanzamt. Das ist m.E. neben den technischen Berufen die am stärksten mit der fW konkurrierende "Branche" im öffentlichen Dienst.
Mich interessiert:
- In Bayern bestehen nach meiner Recherche die (auf dem Papier!) längsten Mindestwartezeiten auf eine Beförderung. Bedeutet beispielsweise im FA: Einstieg als BaP in A9 im Jahr 2021, BaL dann 2023. Frühestmöglicher Zeitpunkt für A10 liegt bei einer Beurteilung von mindestens 11 Punkten im Jahr 2025, (sonst 2026 oder sogar 2027,) A11 ist dann frühestens 2028 möglich (3 Jahre Mindestwartezeit). Das gilt analog für A12 und A13, auch hier gelten also jeweils 3 Jahre Wartezeit zwischen den Beförderungen
-> Diese Laufbahnvorschriften gelten für alle Behörden, auch Ministerien, Landesämter etc.
- Bayern bietet mit Ausnahme des IT-Zuschlags keine Besoldungsbestandteile wie beispielsweise eine Personalgewinnungs- oder Bindungsprämie (analog zu § 43 BBesG) an.
- Theoretisch kann nach Art. 14 LlbG auch in einem Beförderungsamt eingestellt werden, mir ist aber noch nie zu Ohren gekommen, dass das auch so gehandhabt wird. Der gehobene ntD steigt daher immer in A9 ein.
-> Verlässt ein Beamter jetzt mit A9 das FA und macht 10 Jahre Steuerberatung, kommt er zurück - und wird wieder A9. Er bekommt allenfalls einige Erfahrungsstufen angerechnet. Beim Bund scheinen mir die Möglichkeiten hier besser zu sein, Stichwort Laufbahnnachzeichnung.
Im Großen und Ganzen bin ich mit meiner Berufswahl (noch) zufrieden (fertig seit 3 Jahren, A9 gD, Stufe 3, FA). Gerade durch die Beiträge hier im Forum (zeitnahere oder sogar jährliche Beförderung bei Bundesbehörden auf Bündeldienstposten, höhere Zulagen, Gewinnungsprämie etc.) und die Verdienstmöglichkeiten in der Steuerberatung kommen mir hier aber schon einige Überlegungen. Ich möchte dieses Forum daher nutzen, um einfach mal eure Meinungen zu meinen aufgeführten Stichpunkten in Erfahrung zu bringen.
Meine eigene Meinung dazu:
- Besoldung ist generell zu gering für einen "Amtssteuerberater", denn nichts anderes ist ja der Diplom-Finanzwirt, zumindest bei einem halbwegs guten Abschluss. Verbunden mit den langen Wartezeiten auf eine Befördeurng (wohlgemerkt Mindestwartezeiten) verlassen zahllose Kollegen das FA. Nachwuchs kommt kaum nach, dieses Jahr konnten bspw. nur ca. 450 der 600 Anwärterstellen besetzt werden. Schade ist v.a., dass immer die guten Leute gehen - denn die kriegen in der Beratung halt schnell das doppelte bis dreifache.
- Folge aus Punkt 1: Die verbliebenen Kollegen werden mit Arbeit überlastet, fallen öfter aus oder kündigen auch. Der neueste Schrei: Teilzeit + lukrative, "gerade noch so halbwegs legale" Nebentätigkeit. Das bringt quasi den "Sprung auf A13" schon morgen. Wem es aber nichts bringt, ist der Finanzverwaltung.
- Es fehlen Motivationsinstrumente wie Prämien. Der Bund macht m.E. vor, wie das aussehen kann.
- Es gibt "zero" Bemühungen, Leute zu halten - das kenne ich mittlerweile von Kollegen aus drei Ämtern. "Wer gehen will, soll eben gehen", die Amtsleitung ist noch nicht mal an Gesprächen über den Hintergrund der Entscheidung interessiert. Finde ich befremdlich.
- Der Ersteinsatz erfolgt mit Ausnahme von sozialen Gründen fast immer in München oder im Umland. Die Ballungsraumzulage (bzw. der neue L-Zuschlag für Ortsklasse VII) ist da natürlich nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Hinzu kommt das wirtschaftliche Umfeld. Gerade hier versuchen Kanzleien, die Leute abzuwerben - krass ist es wohl in der BP, mir ist es aber auch im Innendienst schon am Telefon passiert.
- Es gibt keine Möglichkeit, beide Seiten kennenzulernen. Wer raus geht, kommt zurück und fängt im schlimmsten Fall wieder im Eingangsamt an. Altersgeld, Einstellung in Beförderungsämter etc. scheiden in Bayern ja aus. Leute, die das FA verlassen, sind daher für den Staat meistens für immer verloren.
Und am Ende "schwebt" dann noch die Verfassungsmäßigkeit der Besoldung über einem, wobei Markus Söder ja gleichzeitig erzählt, wie heilig und toll doch der bayerische öD sei.
Interessant wäre auch, ob jemand etwas aus der Praxis berichten kann. Beispielsweise eine Kollegin oder ein Kollege, der nach seiner Entlassung einige Jahre in der Beratung war & wieder ins FA zurückgekommen ist.
Ich bin gespannt auf den Austausch!