Hallo zusammen,
ich ziehe für ein Jahr ins (Nicht-EU-)Ausland, um dort einen Master zu absolvieren.
Sowohl ich, als auch mein Vorgesetzter, wollen, dass ich aus dem Ausland in 100% Home Office weiterarbeite (wenn auch mit reduzierter Stundenanzahl).
Steuer, Krankenversicherung und Sozialabgaben müsste ich aufgrund des Studentenstatus im Ausland nicht bezahlen (das konnten wir soweit schon überprüfen).
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob es irgendwelche zwingende rechtlichen Vorschriften gibt, die es unterbinden, dass ich für ein Jahr im Ausland arbeite (wie z.B. die Dienstortregelungen bei Beamten). Unsere Home Office DV lässt Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht zu, ermöglicht aber Ausnahmen im Einzelfall.
Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen diesbezüglich, oder schon Erfahrungen gemacht, ob es als Angestellter im öD grundsätzlich möglich ist, längere Zeit im Ausland zu arbeiten