Autor Thema: Home Office aus dem Ausland / Studium  (Read 4021 times)

jschill

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Home Office aus dem Ausland / Studium
« am: 16.08.2023 13:17 »
Hallo zusammen,

ich ziehe für ein Jahr ins (Nicht-EU-)Ausland, um dort einen Master zu absolvieren.

Sowohl ich, als auch mein Vorgesetzter, wollen, dass ich aus dem Ausland in 100% Home Office weiterarbeite (wenn auch mit reduzierter Stundenanzahl).
Steuer, Krankenversicherung und Sozialabgaben müsste ich aufgrund des Studentenstatus im Ausland nicht bezahlen (das konnten wir soweit schon überprüfen).
Jetzt stellt sich mir nur die Frage, ob es irgendwelche zwingende rechtlichen Vorschriften gibt, die es unterbinden, dass ich für ein Jahr im Ausland arbeite (wie z.B. die Dienstortregelungen bei Beamten). Unsere Home Office DV lässt Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht zu, ermöglicht aber Ausnahmen im Einzelfall.
Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen diesbezüglich, oder schon Erfahrungen gemacht, ob es als Angestellter im öD grundsätzlich möglich ist, längere Zeit im Ausland zu arbeiten

Organisator

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #1 am: 16.08.2023 14:09 »
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob du im Ausland nach den ausländischen Vorschriften überhaupt für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten darfst.
Weiterhin sind die örtlichen Regelungen relevant, z.B. dürftest du an einem Feiertag im Ausland (der z.B. kein Feiertag in D ist) nicht arbeiten.

Kurzum: Es sind die Regelungen zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen (insbesondere Arbeitserlaubnis, Sozialversicherung im Ausland) des aunehmenden Landes du überhaupt arbeiten darfst.

Blondine

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #2 am: 17.08.2023 16:08 »
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

aronzo

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #3 am: 17.08.2023 17:15 »
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?
Da könnte man einiges "überprüfen"! In der EU sollte das möglich unproblematisch sein. GB oder USA ;D dürfte schwieriger werden. Der AG ist im Hinblick au die Fürsorgepflicht allerdings mehr gefordert.

z.B. https://www.personio.de/hr-lexikon/home-office-im-ausland/

Blondine

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #4 am: 17.08.2023 19:30 »
Zitat
In der EU sollte das möglich unproblematisch sein.

vollkommen UNSINN!

2strong

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #5 am: 17.08.2023 20:32 »
Hat vielleicht jemand hier Erfahrungen diesbezüglich, oder schon Erfahrungen gemacht, ob es als Angestellter im öD grundsätzlich möglich ist, längere Zeit im Ausland zu arbeiten
Eine dauerhafte Beschäftigung von Angestellten im öffentlichen Dienst im Ausland ist selbstverständlich möglich und wird tausendfach praktiziert. Inwiefern Du im aufgrund Deines Studiums lokales Recht beachten musst, ist für das Arbeitsverhältnis grundsätzlich losgelöst zu betrachten. Mögliche Verpflichtungen träfen Dich, nicht Deinen Arbeitgeber.

Thomas09

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #6 am: 17.08.2023 21:40 »
Zitat
In der EU sollte das möglich unproblematisch sein.

vollkommen UNSINN!

Wie kommst du darauf? Wie glaubst du denn funktioniert das AA, der DAAD, die GIZ, Universitäten / Represätationen der Regionen / Bundesländer auf EU Ebene etc.? Alles angestellte / Beamte im ÖD

Nerostar

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #7 am: 18.08.2023 10:09 »
Zitat
In der EU sollte das möglich unproblematisch sein.

vollkommen UNSINN!

Wie kommst du darauf? Wie glaubst du denn funktioniert das AA, der DAAD, die GIZ, Universitäten / Represätationen der Regionen / Bundesländer auf EU Ebene etc.? Alles angestellte / Beamte im ÖD

Das ist ein Troll. Am besten gar nicht beachten, dann verschwinden die meist wieder von allein.

KDC

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #8 am: 19.08.2023 07:17 »
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

Und mit welcher Begründung sollte das verboten sein? Meine Schwägerin macht es andersrum: wohnt in Deutschland und arbeitet von dort aus für eine Universität in Frankreich im HO.

Organisator

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #9 am: 21.08.2023 08:32 »
Du darfst das auf keinen Fall!!! Lustig, was habt ihr denn "überprüft"? 🤦 Mich wundert so ein unprofessioneller Vorgestzter...
Übrigens, was studierst du?

Und mit welcher Begründung sollte das verboten sein? Meine Schwägerin macht es andersrum: wohnt in Deutschland und arbeitet von dort aus für eine Universität in Frankreich im HO.

Der AG könnte es einseitig verbieten und bräuchte keine Begründung dafür.

Thomber

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #10 am: 22.08.2023 08:02 »
Der Fragende hat doch schon selbst Wichtiges mitgeteilt: 
Zitat
Home Office DV lässt Arbeiten im Ausland grundsätzlich nicht zu, ermöglicht aber Ausnahmen im Einzelfall.

Wenn also die öffentlich-rechtlichen Bedingungen, wie Steuer usw. beachtet wurden, bleibt wie so oft nur der Wille des AG übrig, der entscheidet.

Und grundsätzlich geht das Arbeiten im Ausland für einen Deutschen AG selbstverständlich.

Umlauf

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #11 am: 29.08.2023 01:33 »
Gehen tut das schon. Der AG muss nur folgende Sachen auf sich laden: Steuerrecht nach den Regeln des anderen Staates, Sozialrecht nach dem anderen Staat. Dazu kommen auch die Feiertagsregeln des anderen Staates. Das werden sich nicht viele Behörden aufbürden wollen. Bei der genannten Konstellation hilft auch kein A1.

MoinMoin

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Antw:Home Office aus dem Ausland / Studium
« Antwort #12 am: 29.08.2023 07:56 »
Gehen tut das schon. Der AG muss nur folgende Sachen auf sich laden: Steuerrecht nach den Regeln des anderen Staates, Sozialrecht nach dem anderen Staat. Dazu kommen auch die Feiertagsregeln des anderen Staates. Das werden sich nicht viele Behörden aufbürden wollen. Bei der genannten Konstellation hilft auch kein A1.
Der AN ebenso!
Gibt ja durchaus Menschen, die in einigen Staat in "Abschiebehaft" gelandet sind, weil sie unangemeldet dort gearbeitet haben.