Wenn ich Dir sage, dass mein AG eigentlich einer der größten im ÖD ist wirst du mir das wahrscheinlich nicht glauben.
Warum nicht, Unfähigkeit oder Ahnungslosigkeit bzgl. Tarifrecht ist doch überall im öD, ob klein oder groß zu beobachten.
Die erste höherwertige Tätigkeit wurde schriftlich (PR beteiligt) übertragen und nach 6 Monaten immer wieder verlängert - hier sollen die Zulagen nach langen warten nun ausgezahlt werden.
Da kannst du aber von Glück reden, wenn dieser sehr soziale, größte AG im öD dir freundlicherweise dieses Geld auszahlt, obwohl du darauf keinen rechtlichen Anspruch mehr hast.
(Denn ich gehe davon aus, dass du nicht dafür gesorgt hast das §37 ausgesetzt ist)
Toi Toi Toi
Die zweite Tätigkeit wurde schriftlich per Abordnung (Beteiligung PR) übertragen, zunächst für 6 Monate mit anschließender festen Stellenbesetzung. Auf diese feste Stellenbesetzung warte ich nun seit 01.07.. Das mit der HG ist zwar schade aber stimmt, wenn man sich die § genau durchließt ergibt sich dies tatsächlich so.
Interessant: die vorübergehende Übertragung ist beendet und du machst weiterhin die Tätigkeiten?
Wie wurde kommuniziert, dass sie dann zu einer dauerhaften Übertragung führt.
BTW: Stellen und Stellenbesetzung sind tariflicher Blödsinn und irrelevant.
Es geht im Arbeitnehmerbereich immer nur um die übertragenden Tätigkeiten.
Sprich im Grunde könnte ich zeitlich unbegrenzt eine ANDERE höherwertige Tätigkeit ausüben ohne letztendlich den Anspruch auf die HG zu haben?
Nein, man kann einen ziemlich lange Zeit vorübergehend Tätigkeiten (immer wieder) übertragen bekommen.
Allerdings muss der "Befristungsgrund" entsprechend auch existieren.
Klassiker:
Schwangerschaftsvertretung und danach Elternzeit, da kann man schon mal ein paar Jährchen vorübergehend hT übertragen bekommen.
Aber wenn einfach so (quasi ohne sachlichen Grund) entsprechend die "vorübergehende" Übertragung mit willkürlichen Verlängerungen erfolgt, dann ist diese durchaus vor Gericht anzweifelbar und wird zu einer normalen Höhergruppierung.
Danke für die detailierte Antwort!
Trauriger, aber klassischer Fall, von Vollversagen der Personaler und des Personalrates und (nicht böse gemeint) der Inaktivität des AN, dass mit sich machen zu lassen.
Mein Rat: Schreibe die Personaler (cc an Vorgesetzten und PR) freundlich an, Frist bis Ende des Monats, ob du weiterhin, die ab dem 9.1.23 vorübergehend übertragenden Tätigkeiten ausüben sollst, falls sie dir dieses nicht bestätigen, dann würdest du diese Tätigkeiten einstellen müssen, da die Übertragung dieser Tätigkeiten bis zum x.x.befristet war und du damit offensichtlich nicht mehr befugt bist, diese auszuüben.
Eine iTüflechen wäre der Nachsatz: und du Sorge hast, dass man Arbeitsrechtlich gegen dich vorgeht, wenn du unbefugt weiterhin diese Aufgaben wahrnimmst.