Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Brauche Rat zur Ablehnung eines mündlichen Jobangebots
IraLevin:
Hallo an alle,
ich habe ein Stellenangebot von einer Bundesbehörde erhalten, das ich mündlich angenommen habe. Ich habe bereits einige Dokumente geschickt (z.B. Erklärung zur Zahlungsaufnahme, Personalbogen usw.), jedoch habe ich bisher keinen Vertrag unterschrieben. Der Arbeitsbeginn ist für Anfang September geplant, und ich müsste umziehen, um die Stelle anzunehmen.
Heute habe ich ein zweites Jobangebot erhalten. Es bietet die gleiche Bezahlung, erfordert jedoch keinen Umzug. Darüber hinaus handelt es sich um eine Tätigkeit, für die ich eine größere Motivation verspüre.
Ich möchte das erste Jobangebot nun ablehnen, bin jedoch verunsichert, da ich bereits einige Dokumente an sie geschickt habe. Habe ich rechtliche Verpflichtungen dem ersten Angebot gegenüber?
Danke für eure Antworten,
VG.
2strong:
Teile einfach schriftlich mit, dass Dir bis dato kein schriftliches Vertragsangebot vorgelegt wurde und Du daher von einer Beschäftigungsaufnahme absiehst.
flip:
Nachdem du den angebotenen Vertrag bzw. dessen Inhalt nicht genau kennst, kann es auch keine Verpflichtung geben, diesen anzunehmen. Dennoch solltest Du möglichst sofort absagen.
cyrix42:
--- Zitat von: flip am 17.08.2023 11:45 ---Nachdem du den angebotenen Vertrag bzw. dessen Inhalt nicht genau kennst, kann es auch keine Verpflichtung geben, diesen anzunehmen.
--- End quote ---
Ist das so? M.W. erfordert die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses die Schriftform, das Schließen eines solchen aber nicht. Siehe auch https://www.arbeitsrechte.de/muendlicher-arbeitsvertrag/
2strong:
Es gibt im Zweifel doch noch gar kein Arbeitsverhältnis, jedenfalls stellt sich ihne Vertrag sofort das Nachweisproblem.
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