Autor Thema: [NW] Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?  (Read 1383 times)

deineMutti

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Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:

Duale Studentin für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Regierungsinspektoranwärterin Land NRW) hat eine Klausur im ersten Durchlauf (wurde während Hochschulblock geschrieben) nicht bestanden und muss diese Klausur nachschreiben. Der Nachschreibtermin (9 bis 13 Uhr) liegt in der fachpraktischen Zeit bzw. vorlesungsfreien Zeit, in der man "ganz normal" beim Dienstherr arbeitet.
Dienstherr möchte keine Freistellung gewähren (weil Nichtbestehen = Selbstverschulden ::) und verlangt, für diesen Tag Erholungsurlaub oder Zeitausgleich zu nehmen.

Kann nicht nachvollziehen, inwieweit dies zulässig sein könnte. Es existiert leider keine explizite gesetzliche Regelung.

Habt ihr Tipps?
« Last Edit: 18.08.2023 01:11 von Admin2 »

was_guckst_du

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Antw:Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?
« Antwort #1 am: 17.08.2023 12:45 »
..du solltest dich lieber auf das Bestehen der Nachholklausur konzentrieren als hier nachzufragen, wie man es dem AG "zeigen kann".. ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

deineMutti

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Antw:Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?
« Antwort #2 am: 17.08.2023 12:46 »
Die Nachholklausur ist schon geschrieben. Ich denke, ich habe mich ausreichend konzentriert.
Es geht hier um eine andere Frage in diesem Zusammenhang

was_guckst_du

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Antw:Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?
« Antwort #3 am: 17.08.2023 12:49 »
du meinst die Frage, wie man sich am Besten lächerlich macht? ;D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BüroLurchNRW

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Antw:Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?
« Antwort #4 am: 17.08.2023 12:51 »
Da es keine konkrete Regelung gibt, kann der Dienstherr selbst entscheiden, ob er dich freistellt oder nicht. manche machen das, andere eben nicht. Einige wurden auch 4 Tage für die BA freigestellt, andere nicht.

Ndsftw

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Antw:Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?
« Antwort #5 am: 17.08.2023 13:15 »
Also bei uns in Niedersachsen würden die Klausuren immer Samstags nachgeschrieben. Da freute man sich, dass da jeder Zeit hat. Über eine Freistellung oder ein Zeitausgleich hat in meinem Kurs keiner nachgedacht.

Opa

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Antw:Urlaub zur Teilnahme an Wiederholerklausur?
« Antwort #6 am: 17.08.2023 15:17 »
Nulla Freistellung sine lege.

Die Frage ist schon falsch gestellt. Es braucht eine Grundlage, um Freistellung zu gewähren und nicht dafür, diese nicht zu gewähren. Insofern bist du in der Bringschuld und nicht dein Dienstherr.