Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Duale Studentin für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Regierungsinspektoranwärterin Land NRW) hat eine Klausur im ersten Durchlauf (wurde während Hochschulblock geschrieben) nicht bestanden und muss diese Klausur nachschreiben. Der Nachschreibtermin (9 bis 13 Uhr) liegt in der fachpraktischen Zeit bzw. vorlesungsfreien Zeit, in der man "ganz normal" beim Dienstherr arbeitet.
Dienstherr möchte keine Freistellung gewähren (weil Nichtbestehen = Selbstverschulden
und verlangt, für diesen Tag Erholungsurlaub oder Zeitausgleich zu nehmen.
Kann nicht nachvollziehen, inwieweit dies zulässig sein könnte. Es existiert leider keine explizite gesetzliche Regelung.
Habt ihr Tipps?