Hallo zusammen,
Wie verhält es sich wenn man im Falle einer Rufbereitschaft an einem Samstag von 07.00 Uhr bis 19 Uhr"aktiviert" wurde?
Erhält man die Pauschale inklusive der geleisteten Arbeitszeit für Samstag vergütet?
Leider finde ich dazu nichts genaues.
Die Rufbereitschaft war für den Zeitraum 07.00 Uhr-19.00 Uhr angesetzt, ich wurde für den gesamten Zeitraum eingesetzt, da ein Kollege erkrankte.
In der Zeiterfassung sind nun lediglich die Arbeitsstunden erfasst, aber von der Rufbereitschaftspauschale ist nichts mehr zu sehen. Im besagten Monat hatte ich bereits 8 Rufbereitschaften (ohne Aktivierung), welche auch in der Zeiterfassung erfasst wurden.
Vielleicht hat ja jemand die Lösung dazu.
Vielen Dank
PS: Bin in einer Behörde beim Freistaat Bayern (TVL) angestellt.