Autor Thema: [BY] Beihilfeanspruch meiner Ehefrau bei < 20.000 Euro  (Read 1542 times)

eros

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Hallo,

nachdem ich über die Suchfunktion nicht fündig wurde stelle ich meine Frage mal hier rein.

Ich Beamter bin seit 2020 mit meiner Frau verheiratet.
Damals arbeitete sie in Vollzeit und verdiente ca. 16.000 Netto.
Nun ist sie wieder in Elternzeit und bezieht Elterngeld die frage die ich mir Stelle ist folgende

Hat meine Frau Beihilfeanspruch wenn.

a) sie < 20.000 € Brutto verdient (Beschäftigungsverhältnis)
b) sie < 20.000 € Netto verdient (Beschäftigungsverhältnis)
c) auch während Elterngeld (Bezugszeitraum)
d.) bei arbeitslosigkeit

Wenn ja, in welchem Umfang und wie wird das geprüft?

Wer hat hier Erfahrung und kann sie teilen?

Herzlichen Dank

Physiker

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Das ist eigentlich gut in der Broschüre über das bayerische Beihilferecht erklärt, die man auf

https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:284189,AARTxNR:06002011,AARTxNODENR:349703,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMF,AKATxNAME:StMF,ALLE:x)=X

herunterladen kann, sowie in Artikel 96 des Bayerischen Beamtengesetzes,
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBG-96

Auch die Bayerische Beihilfeverordnung ist eigentlich nicht zu schlecht lesbar, https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBhV , dort ist die Aussage aber etwas über verschiedene Paragraphen verteilt.

Man muss hier nur etwas aufpassen, weil die Verordnung hier keine Positivformulierung gewählt hat, sondern eine Negativformulierung: Angehörige haben KEINEN Beihilfeanspruch, wenn sie im zweiten Jahr vor dem Beihilfeantrag mehr als 20000 EUR verdient haben und auch in diesem Jahr mehr als 20000 EUR verdienen werden (Paragraph 7, Absatz 4 der Beihilfeverordnung). Das Einkommen ist nach Paragraph 2 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes zu berechnen, d.h. es zaehlt das Bruttogehalt zuzüglich eventueller Kapitalerträge.

Sprich: Beihilfeanspruch sollte bei Dir bestehen.

Die Beihilfestelle wird das prüfen (Nachweise verlangen) und eventuell die Beihilfe nur unter Vorbehalt gewähren, dann mußt Du halt am Jahresende einen Einkommensnachweis vorlegen.



eros

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danke für die zeitnahe antwort.

das heisst meine Frau kann Leistungen in die Beihilfe einreichen die von der PKV nicht übernommen wurden und würde diese erstattet bekommen?

Ozymandias

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Die Frau kann ihre PKV von 100% auf 30% absenken, solange Sie unter der Einkommensgrenze ist. Zahlt also viel weniger für die PKV.  PKV zahlt dann 30% und Beihilfe 70% der Krankheitskosten.

Man muss aber aufpassen, rechtzeitig nach Wegfall der Beihilfe, d.h. in der Regel innerhalb von 6 Monaten den Versicherungsschutz wieder auf 100% zu erhöhen. Nach 6 Monaten kann sonst die PKV eine neue Gesundheitsprüfung verlangen.

*6 Monate sind die Musterbedingungen, im PKV-Vertrag nachschauen.

Kein einfaches System für den Normalbürger. Man muss seine Einkünfte, Steuern, Verträge immer im Blick haben.

Tipp: Mit z.B. Gewerkschaftsbeiträgen kann man sich ggf. unter die 20k Grenze drücken. Oder auch mit anderen Werbungskosten.

eros

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danke für die zeitnahe antwort.

das heisst meine Frau kann Leistungen in die Beihilfe einreichen die von der PKV nicht übernommen wurden und würde diese erstattet bekommen?

ahhh Fehler.

ich meinte natürlich von der GKV

Saxum

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Ja, jedoch ist die Leistung hier auf bestimmte Angebote begrenzt, das ist auch im Merkblatt zur bayerischen Beihilfe aufgeführt. Ich zitiere „Beihilfeleistungen können in diesen Fällen nur zu den Aufwendungen gewährt werden, die nicht dem Grunde nach zum Leistungskatalog der GKV zählen (Wahlleistungen im Krankenhaus, Zahnersatz - keine Füllungen oder Inlays, Heilpraktiker)“ natürlich zum entsprechenden Prozentsatz. Grundsätzlich wird erstmal auf die Sachleistungen der GKV verwiesen.