Autor Thema: Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)  (Read 3470 times)

Galard0

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Guten Abend,

gibt es im TVöD eine Reglung bezüglich der Urlaubsvergabe?
Kollege/Kollegin hat Kinder und möchte IMMER in den Ferien Urlaub nehmen
Eine andere/r Kollege/in ist kinderlos oder kann keine Kinder bekommen, der/die Partnerin von dieser Kollegin/Kollegen arbeitet im städtischen Kindergarten, und hat in den Ferienzeit meistens zu.

Nun geht es darum, wer hat nun eine Bevorzugung?



flip

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Das ist im TVÖD nicht geregelt. Es gilt de das BUrlG: 
Zitat
§7 (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen - das wäre abzuwägen und bedeutet nicht, dass Kinder hier Prio 1 sind.
Was wäre denn, wenn beide zeitgleich in Urlaub sind? Eine Ablehnung des Urlaubs hat recht hohe Hürden, unter anderem sind dringende betriebliche Belange darzulegen, ebenso ist der Personalrat zu beteiligen.
Eine längere Bearbeitungsdauer von irgendwelchen Vorgängen oder andere Notwendigkeiten sind hier nicht zwingend als dringend zu verstehen. Dringend ist keinen Aufschub duldend.

SchrödingersKatze

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*Möchte* die Person mit Kindern immer in den Ferien immer Urlaub oder ist sie zur Kinderbetreuung *darauf angewiesen*?

Opa

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Abgesehen davon gibt es im Jahr ungefähr 13 Wochen Ferien und ein Arbeitnehmer hat nur maximal 7 Wochen bzw. regelmäßig 6 Wochen Urlaub. Konkurrierende persönliche Belange wie Kinder oder auf Ferienzeit festgelegte Partner lassen sich also ganz prima durch Aufteilung der Ferienzeiten lösen.
Und da nur Deppen in den Ferien Urlaub nehmen, wenn sie nicht müssen (teure Preise, überall nervige Eltern vs. relativ ruhige Zeit auf der Arbeit) sollten immer genügend Leute da sein, die in den Ferienzeiten sehr gern ins Büro kommen.

BAT

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Absolute Zustimmung zur Aussage von Opa!

Man sollte aber auch bei der Personalplanung, wenn möglich, gleich auf eine heterogene Gruppe achten, auch wegen der Urlaubsthematik. Wir hatten das quasi umgekehrt, sechs Sachbearbeiter, die sich gegenseitig vertreten, die so einige Jahre ALLE im September Urlaub haben wollten.

brian

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Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Organisator

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Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Warnstreik

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Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Und auch die Kollegen nicht mehr mit ihm sprechen - aber das will er vielleicht garnicht ;-)

Flying

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Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Solche Mitarbeiter hat doch jeder gern  :)

Opa

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Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.

brian

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Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Nö, die Vorgesetzte lässt eine Mutti die Mutti vertreten , so dass es gleichberechtigt ist.  Meine Kolleginnen machen da keinen Stress sondern wissen, dass es ungerecht wäre. Die Änderung der Vertretungsregel trat auch während der Coronazeit in Kraft, wo es ja noch mehr Kindkranktage gab als normalerweise.

Organisator

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Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Nö, die Vorgesetzte lässt eine Mutti die Mutti vertreten , so dass es gleichberechtigt ist.  Meine Kolleginnen machen da keinen Stress sondern wissen, dass es ungerecht wäre. Die Änderung der Vertretungsregel trat auch während der Coronazeit in Kraft, wo es ja noch mehr Kindkranktage gab als normalerweise.

Dann hast du Glück gehabt. Der AG wäre berechtigt, dir diese Vertretungsaufgaben zu übertragen und eine Weigerung hätte als Konsequenz eine Abmahnung bedeuten können. Allerdings ist das wohl nicht bis zum AG vorgedrungen sondern nur zum Vorgesetzten.

BAT

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Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.

Wo ist denn das normiert? Und was soll der Wortcontainer "Familie" in diesem Zusammenhang bedeuten?

FearOfTheDuck

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Würde mich auch interessieren. Je nach Auslegung könnte so eine Pflicht doch ganze Arbeitsverhältnisse/arbeitsmodelle sprengen, oder?

BAT

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Würde mich auch interessieren. Je nach Auslegung könnte so eine Pflicht doch ganze Arbeitsverhältnisse/arbeitsmodelle sprengen, oder?

Bis hin zu einer Zwangsteilzeit bzw. Stundendiktat.