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Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)

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Opa:
Arbeitgeber: „Sicherstellung“ war der falsche Begriff. Die gesetzliche Pflicht umfasst nur das „Fördern“ der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, allerdings recht nachdrücklich formuliert. Und ja, das Gesetz sieht die Berücksichtigung dieses Themas bei allen arbeitsorganisatorischen Überlegungen, insbesondere zur Arbeitszeit, Vertretungsregelungen, Fortbildung etc. vor.
Rechtsgrundlage ist z.B. das Bundesgleichstellungsgesetz (ausgehend von § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1) sowie die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder.

Mutti: § 1626 BGB.

Flying:

--- Zitat von: Opa am 24.08.2023 21:07 ---Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.

--- End quote ---

Klar, und der AG kann Vertretungsregeln anweisen.
Ich vertrete doch auch Kollegen, die einen anderen Lieblingsfußballverein haben als ich..

Opa:
Das kann und tut der Arbeitgeber. Im Rahmen seiner Organisationshoheit und innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die ihm beispielsweise durch Gleichstellungsgesetze, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzvorschriften und andere auferlegt sind.

Den Arbeitnehmer trifft jedoch lediglich die Pflicht, Vertretungsaufgaben im Rahmen seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen wahrzunehmen. Es ist nicht seine Aufgabe, die Kinderbetreuung oder den Stadionbesuch des Kollegen sicherzustellen.

BAT:

--- Zitat von: Opa am 25.08.2023 09:48 ---Arbeitgeber: „Sicherstellung“ war der falsche Begriff. Die gesetzliche Pflicht umfasst nur das „Fördern“ der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, allerdings recht nachdrücklich formuliert. Und ja, das Gesetz sieht die Berücksichtigung dieses Themas bei allen arbeitsorganisatorischen Überlegungen, insbesondere zur Arbeitszeit, Vertretungsregelungen, Fortbildung etc. vor.
Rechtsgrundlage ist z.B. das Bundesgleichstellungsgesetz (ausgehend von § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1) sowie die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder.


--- End quote ---

Ist Familie irgendwo legal definiert? Juristisch kann man eigentlich nicht eine Familie haben. Von daher ist das weiterhin ein Wortcontainer...

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren... ;)

Opa:
Frag doch direkt beim Gesetzgeber nach was er mit „Familie“ meint.

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