Hallo,
von diversen SGB II, -VIII, -XII-Leistungsempfängern indirekt zu entrichtetende KdU werden erhöht (direkt werden sie von den zuständigen Behörden: JC, JA, Sozialamt bezahlt).
Muss in diesen Fällen diese Erhöhung zwangsläufig beschieden werden? Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?
Da in diesen Fällen andere Behörden Zahlungspflichtige sind, kann man da Bescheide legal umgehen sozusagen und das auf dem kleinen Dienstweg regeln, sodass keine Bescheide erlassen werden müssen? Gibts da Ausnahmen?
Falls Bescheide erlassen werden müssen, genügt ein Änderungsbescheid oder muss der alte Bescheid per Aufhebungsbescheid aufgehoben werden und muss dann ein neuer Bescheid erlassen werden? Welche Rechtsgrundlagen sind da relevant?
Danke.
Gruß