Autor Thema: Änderungs- oder Aufhebungs- und neuer Gebührenbescheid? Alternativen?  (Read 1038 times)

maneke

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Hallo,

von diversen SGB II, -VIII, -XII-Leistungsempfängern indirekt zu entrichtetende KdU werden erhöht (direkt werden sie von den zuständigen Behörden: JC, JA, Sozialamt bezahlt).

Muss in diesen Fällen diese Erhöhung zwangsläufig beschieden werden? Falls ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

Da in diesen Fällen andere Behörden Zahlungspflichtige sind, kann man da Bescheide legal umgehen sozusagen und das auf dem kleinen Dienstweg regeln, sodass keine Bescheide erlassen werden müssen? Gibts da Ausnahmen?

Falls Bescheide erlassen werden müssen, genügt ein Änderungsbescheid oder muss der alte Bescheid per Aufhebungsbescheid aufgehoben werden und muss dann ein neuer Bescheid erlassen werden? Welche Rechtsgrundlagen sind da relevant?

Danke.

Gruß

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Du in Deiner Frage unklar bleibt, welche Behörde hier zu welchem Zweck handelt, kann zur möglichen Rechtsgrundlage nichts gesagt werden. Sofern virkiegend jedoch lediglich die Höhe der zu tragenden KdU angepasst werden soll, dürfte ein Änderungsbescheid ausreichend sein.

Opa

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Ein Bescheid muss von der zuständigen Behörde erlassen werden. Zuständige Behörden hast du selbst aufgezählt.

Die meisten Kreise und kreisfreie Städte haben ein Regelwerk, das Richtwerte für die Angemessenheit der KdU für die vom dir genannten Rechtskreise regelt („KdU-Richtlinie“ o.ä.). Diese ist regelmäßig an die Mietpreisentwicklung anzupassen- also meist nach oben.

Nach einer solchen Anpassung kann sich für einen Teil der Leistungsberechtigten ein höherer Anspruch ergeben, wenn nämlich die Miete vorher nicht in voller Höhe anerkannt war. Jeder dieser Fälle muss vom Sozialamt, Jobcenter etc. im Rahmen der eigenen Zuständigkeit individuell überprüft und notwendigenfalls neu berechnet werden.

Nach einer Neuberechnung ist ein Änderungsbescheid zu erlassen. Ohne Bescheid geht es nicht, allein schon deshalb, weil dem Leistungsberechtigten erneut Rechtsmittel zustehen. Rechtsgrundlage §§ 31 ff SGB X (Verwaltungsakt).

fragmalnach

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Um welche Gebühren soll es in dieser Frage überhaupt gehen?