Autor Thema: Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V  (Read 1329 times)

ÄffleundPferdle

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Hallo Zusammen

Ich habe eine Frage zur Stufenmitnahme. Ich arbeite seit dem September 2013 im TVöD beim örtlichen Landkreis. Zum 01.10.2023 wechsle ich den Arbeitgeber und bin dort Angestellt im TV-V (Versorgungsbetriebe). Kann mir jemand sagen ob ich meine Stufe 4 mitnehmen/übertragen kann. Vom neuen Arbeitgeber wurde mir gesagt es ist nicht möglich.

Herzlichen Dank und viele Grüße

Bernstein

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #1 am: 18.08.2023 08:09 »
Eigentlich sind die Einschätzungen von den Foren-Mitgliedern egal und bringen dir nichts. Wenn dir dein neuer AG die Stufenlaufzeit nicht anerkennen will, ist das seine Sache. Ich gehe mal davon aus, dass du den Arbeitsvertrag bereits unterschrieben hast, somit ist das Thema sowieso erledigt. 

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #2 am: 18.08.2023 08:36 »
Förderliche Zeiten sind im Voraus zu verhandeln, dann kann auch Stufe 4 möglich sein. Einschlägige Berufserfahrung führt bis in Stufe 3, sofern sie denn vorliegt.

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #3 am: 18.08.2023 08:43 »
Einen tariflichen Anspruch auf Stufen hat man bis maximal Stufe 3 (einschlägige Berufserfahrung)
Wenn AG und AN sich vor Vertragsunterzeichnung einige sind und man entsprechende Zeiten vorweisen kann und die Bewerberlage entsprechend ist, dann kann man bis zur Stufe 6 eingestellt werden.

Somit wäre eine pauschale Aussage: "es ist nicht möglich" eine Lüge.
Von einem fähigen Personaler wären folgende Antworten korrekt:
* Bei der Bewerberlage können wir keine förderliche Zeiten anerkennen.
* Sie haben keine förderliche Zeiten, daher können wir nichts anerkennen
* Uns wurde von oben verboten förderliche Zeiten anzuerkennen
* Sie haben keine förderliche Zeiten eingefordert und schon unterschrieben, dadurch ist es uns tarifliche nicht mehr möglich sie anzuerkennen.
* Wir wollen keine förderliche Zeiten anerkennen, obwohl wir es bei ihnen dürften und könnten.


Kannst ja mal bei deinem neuem AG nachfragen, welche der Antworten zutrifft und berichten.

andi1504

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #4 am: 18.08.2023 12:46 »
Einen tariflichen Anspruch auf Stufen hat man bis maximal Stufe 3 (einschlägige Berufserfahrung)


Die Aussage ist falsch! Im TV-V ist nirgends ein tariflicher Anspruch auf Stufenzuordnung bis zur Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung geregelt.

Jedenfalls wäre mir das völlig neu.

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #5 am: 18.08.2023 13:36 »
Einen tariflichen Anspruch auf Stufen hat man bis maximal Stufe 3 (einschlägige Berufserfahrung)


Die Aussage ist falsch! Im TV-V ist nirgends ein tariflicher Anspruch auf Stufenzuordnung bis zur Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung geregelt.

Jedenfalls wäre mir das völlig neu.
Echt jetzt?
Hast du mal nen Link zum TV-V?

McOldie

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #6 am: 18.08.2023 14:32 »
Einen tariflichen Anspruch auf Stufen hat man bis maximal Stufe 3 (einschlägige Berufserfahrung)


Die Aussage ist falsch! Im TV-V ist nirgends ein tariflicher Anspruch auf Stufenzuordnung bis zur Stufe 3 bei einschlägiger Berufserfahrung geregelt.

Jedenfalls wäre mir das völlig neu.
Echt jetzt?
Hast du mal nen Link zum TV-V?

hier: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV-V_%C3%84TV_15-16_Lesefassung_Stand%2001_01_2023(1).pdf

FearOfTheDuck

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #7 am: 18.08.2023 16:22 »
Danke für die Ergänzung. Damit würde sich der Anspruch auf Stufe 1 reduzieren. Und alles darüber wäre zu verhandeln gewesen.

MoinMoin

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Antw:Stufenmitnahme vom TVöD Landkreis (VKA) zu TV-V
« Antwort #8 am: 18.08.2023 16:34 »
Da muss ich meine Aussagen natürlich revidieren und die Situation ist dann folgende

Einen tariflichen Anspruch auf Stufen hat man bis maximal Stufe 3 (einschlägige Berufserfahrung)
Wenn AG und AN sich vor Vertragsunterzeichnung einige sind und man entsprechende Zeiten vorweisen kann und die Bewerberlage entsprechend ist, dann kann man bis zur Stufe 6 eingestellt werden.

Somit wäre eine pauschale Aussage: "es ist nicht möglich" eine Lüge.
Von einem fähigen Personaler wären folgende Antworten korrekt:
* Bei der Bewerberlage können wir keine förderliche Zeiten anerkennen.
* Sie haben keine förderliche Zeiten, daher können wir nichts anerkennen
* Uns wurde von oben verboten förderliche Zeiten anzuerkennen
* Sie haben keine förderliche Zeiten eingefordert und schon unterschrieben, dadurch ist es uns tarifliche nicht mehr möglich sie anzuerkennen.
* Wir wollen keine förderliche Zeiten anerkennen, obwohl wir es bei ihnen dürften und könnten.


Kannst ja mal bei deinem neuem AG nachfragen, welche der Antworten zutrifft und berichten.
Auf gut Deutsch: gegenüber den TVöD und TV-L:
Es gibt kein Anrecht auf eine Stufe durch einschlägige Berufserfahrung.

Es sind förderliche Zeiten zur Einstufung absolut frei und ohne Einschränkungen verhandelbar, also auch wenn man nur einer unter 30 geeigneten Kandidaten ist, dann kann der AG deine fZ komplett anerkennen.

In sofern ist es also eine noch größerer Unsinn seitens des AGs zu behaupten "es ist nicht möglich", außer wenn er von "oben" die Vorgabe hat niemals förderliche Zeiten anzuerkennen und alle ohne Ausnahme immer in Stufe 1 einzustellen hat.

danke für den Hinweis, wieder was dazugelernt.