Autor Thema: VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung  (Read 1996 times)

Max777

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VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« am: 18.08.2023 20:52 »
Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem mit dem VL2 begonnen.
Jetzt habe ich eine Rückzahlungsvereinbarung erhalten, die ich unterschreiben muss.
Darin heißt es, dass ich bei Abbruch des Lehrgangs die entstanden Kosten zurückzahlen muss und nach Beendigung des Lehrgangs noch drei Jahre gebunden bin und in diesem Zeitraum dann auch eine Rückzahlung leisten müsste bei Kündigung. Mein Arbeitgeber (ö.D.) zahlt sowohl die Studiengebühren als auch für einen Tag in der Woche, an dem ich bei dem Lehrgang bin. Über die 2,5 Jahre sind es insg. fast 30.000,- € nach Vorberechnung.
Das ist allerdings viel mehr als ich überhaupt verdienen würde in der Zeit, denn ich erhalte ja nur das Netto-Gehalt, müsste aber nach Beendigung des Lehrgangs die entstandenen 30.000,- € (brutto) zurückzahlen bei Kündigung.
Ich frage mich, gibt es Möglichkeiten, diese hohe Rückzahlung (ganz oder teilweise) zu umgehen?
Hat vielleicht jemand Erfahrung damit gemacht?
Denn ich plane tatsächlich nach Beendigung des Lehrgangs bei passender freier Stelle zeitnah und wohnortsnah zu einem anderen Arbeitgeber, aber ebenfalls im ö.D. zu wechseln..





FearOfTheDuck

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #1 am: 18.08.2023 22:52 »
Ich persönlich finde die Vereinbarung echt fair. Andere AG bieten dir diese Konditionen nicht. Damit hat der AG natürlich auch ein Interesse, dich zu binden. Wenn du aber bereits jetzt weißt, dass du gehen möchtest, dann könntest du versuchen, anderes zu verhandeln.

Je nachdem, wie alt du bist, welche Möglichkeiten du hast usw. würde ich zumindest die Wartezeit aussitzen, bestenfalls Erfahrungen mit höherwertigen Tätigkeiten/Führungsaufgaben sammeln...

Oder es besteht vielleicht die Möglichkeit, dass du den VL2 beim neuen AG fortführst?

EiTee

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #2 am: 18.08.2023 23:02 »
Warum genau sollte man eine Rückzahlungsvereinbarung nach Beginn der Maßnahme unterschreiben?

cyrix42

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #3 am: 18.08.2023 23:06 »
Eine Möglichkeit wäre, dass man die Maßnahme weiterhin nicht bezahlen, sondern während der Arbeitszeit besuchen will…

SusiE

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #4 am: 20.08.2023 14:51 »
Dein AG investiert in dich und möchte diese Investition natürlich absichern. 3Jahre ist voll ok, hab schon 5-10Jahre hier gelesen.

Was wurde im Vorfeld mit dir kommuniziert?

brian

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #5 am: 20.08.2023 18:10 »
Du kostet den Arbeitgeber aber das bruttogehalt und noch mehr.

2strong

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #6 am: 20.08.2023 23:31 »
Die beschriebene Rückzahlungsvereinbarung ist in dieser Form und diesem Umfang üblich. Sie ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, jedenfalls dann, wenn sich der Erstattungsbetrag entsprechend korrespondierend mit der Dauer der anschließenden Weiterbeschäftigung reduziert (d. h., Du musst nach einem Jahr nur noch 20k erstatten und nach 2 Jahren nur noch 10k).

Entsprechende Erstattungen kann Dir Dein Arbeitgeber möglicherweise stunden. Theoretisch könnte die Erstattung auch Dein neuer Arbeitgeber übernehmen. Solche Fälle kenne ich allerdings nur bei einem Wechsel in die Privatwirtschaft. Ungeachtet dessen kannst Du den Erstattungsbetrag steuerlich geltend machen.

Börnie

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #7 am: 22.08.2023 17:33 »
Bist Du aus NRW?
Wenn ja, ist eine Rückzahlungsvereinbarung nicht notwendig, da der TVÖD NRW die Rückzahlung beim VL 2 abschließend regelt.
Der Arbeitgeber muss dich dann jedoch vor Beginn des VL 2 entsprechend über die Kosten aufklären.

Kommunalgenie

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #8 am: 22.08.2023 17:53 »
Also du willst gern 30k + Freistellung von deinem Arbeitgeber und anschließend aber so schnell wie möglich abhauen?
Ist Moral für dich eigentlich ein Fremdwort?


Schmitti

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #9 am: 23.08.2023 08:44 »
Andersherum gilt allerdings auch: Wenn ein AG die Möglichkeit hat, 30.000 Personalkosten einzusparen, dann würde er das in gar nicht so seltenen Fällen wohl auch probieren. Also warum als AN nicht auch wenigstens mal darüber nachdenken?
AG-seitig könnte man ja auch mal überlegen, solche Vereinbarungen nicht doch besser vor dem tatsächlichen Beginn des Lehrganges abzuschließen.

ElBarto

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #10 am: 23.08.2023 14:15 »
Ich meine es gibt die Möglichkeit, dass der neue AG die Kosten übernimmt oder ablöst.

aronzo

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Antw:VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung
« Antwort #11 am: 23.08.2023 17:33 »
Nach erfolgreichem Abschluss wäre angesichts eines bevorstehenden Wechsels zu prüfen, ob die geschlossene Vereinbarung so wirksam ist. Hier sehe ich zumindest zwei Ansatzpunkte, warum dies so nicht der Fall sein könnte.
1. Die Bindungsdauer von 3 Jahren verlangt eine entsprechend lange Freistellung des Arbeitnehmers. Sind es wirklich drei volle Monate oder mehr (z.B. bei Vollzeit immer freitags hochgerechnet auf ganze Monate)? Anderenfalls wäre wohl die Dauer der Bindung zu lang.
2. Sollte wirklich der Verdienst brutto (AN- oder gar AG-brutto) im Rahmen der Freistellung Berücksichtigung finden, dann dürfte die Vereinbarung in Gänze unwirksam sein.

Daneben gehe ich davon aus, dass sich mit der Laufzeit der Vereinbarung auch die Rückzahlungsquote (bestenfalls monatlich) reduziert.