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VL 2 - Rückzahlungsvereinbarung

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ElBarto:
Ich meine es gibt die Möglichkeit, dass der neue AG die Kosten übernimmt oder ablöst.

aronzo:
Nach erfolgreichem Abschluss wäre angesichts eines bevorstehenden Wechsels zu prüfen, ob die geschlossene Vereinbarung so wirksam ist. Hier sehe ich zumindest zwei Ansatzpunkte, warum dies so nicht der Fall sein könnte.
1. Die Bindungsdauer von 3 Jahren verlangt eine entsprechend lange Freistellung des Arbeitnehmers. Sind es wirklich drei volle Monate oder mehr (z.B. bei Vollzeit immer freitags hochgerechnet auf ganze Monate)? Anderenfalls wäre wohl die Dauer der Bindung zu lang.
2. Sollte wirklich der Verdienst brutto (AN- oder gar AG-brutto) im Rahmen der Freistellung Berücksichtigung finden, dann dürfte die Vereinbarung in Gänze unwirksam sein.

Daneben gehe ich davon aus, dass sich mit der Laufzeit der Vereinbarung auch die Rückzahlungsquote (bestenfalls monatlich) reduziert.

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