Autor Thema: 3 Jahre Arbeitserfahrung in TV-L/ Neuer Arbeitsvertrag in TVöD auf Stufe 1  (Read 1267 times)

schwob

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Liebes Forum, ich habe etwas mehr als drei Jahre im öffentlichen Dienst auf Stufe 13 (TV-L) gearbeitet und wechsele nun zu einem neuen Arbeitgeber, bei dem ich nach TVöD-V bezahlt werde. Dort hat man mir Stufe 1 in E 13 in den Arbeitsvertrag geschrieben, ohne sich auch nur nach meinen bisherigen Erfahrungen zu erkundigen. Kann ich diesen Vertrag unterschreiben und nachträglich Stufe 3 oder 4 aushandeln oder müsste das vor der Vertragsunterzeichnung bereits geschehen sein? Im Voraus vielen Dank für alle Tipps und Ratschläge!

Nerostar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Die Anerkennung förderlicher Zeiten ist im Vorfeld zu verhandeln. Siehe § 16 Abs. 2 TVöD.

Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Wenn du also vor Verhandlung unterschreibst, ist der Zug meist abgefahren.

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,415
Moin,

liegt beiderseitige Tarif-Bindung vor, d.h. insbesondere, bist du Mitglied einer der Gewerkschaften, die den TVöD geschlossen haben? Wenn nein, dann steht es dir natürlich frei, einen eigenen Arbeitsvertrag zu schließen, der auch schlechtere Konditionen als der Tarif-Vertrag beinhaltet.

Gehen wir aber mal davon aus, dass dein AG und du einen TVöD-konformen Arbeitsvertrag schließen wollen. Dann besteht bei Einstellung die Pflicht zur Zuordnung zur Stufe 3, wenn einschlägige Berufserfahrung im Umfang von mindestens 3 Jahren vorliegt. Berufserfahrung ist einschlägig, wenn die Tätigkeit i.W. unverändert fortgesetzt werden kann. Ob dies bei dir der Fall ist, kannst du nur selbst feststellen, denn darüber hast du in deinem Beitrag nichts geschrieben.

Sonstige Zeiten der Berufstätigkeit können als förderlich anerkannt und entsprechend berücksichtigt werden. Allerdings benötigt es dafür den Grund des Personalbedarfs, der mit deiner Unterschrift unter den Vertrag ja nicht mehr gegeben ist, weil die Stelle ja nun mittlerweile besetzt ist (nämlich durch dich). Nachverhandeln ist hier also nicht.