Autor Thema: Rufbereitschaftspauschale TVÖD VKA  (Read 1861 times)

BerlinBerlin1

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Rufbereitschaftspauschale TVÖD VKA
« am: 20.08.2023 16:34 »
Hallo werte Community,
ich bin zu einer wöchentlichen Rufbereitschaft eingeteilt.
Dafür gibt es eine Pauschale pro Tag.
Was ist nun wenn ich zum Dienst während der Rufbereitschaft
herangezogen werde. Behalte ich die Pauschale in voller Höhe
oder wird Sie anteilig gekürzt.

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Antw:Rufbereitschaftspauschale TVÖD VKA
« Antwort #1 am: 20.08.2023 23:37 »
Selbstverständlich hast Du ungeachtet der Inanspruchnahme Anspruch auf die volle Entschädigung für Rufbereitschaft.

SusiE

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Antw:Rufbereitschaftspauschale TVÖD VKA
« Antwort #2 am: 21.08.2023 07:09 »
Hallo,
die Pauschale erhältst du in voller Höhe. Bei uns gibt es die Einsatzzeiten on top, plus eventuell anfallende Zuschläge ( Nacht/Sonntag/Feiertag.
Am besten mal in eure entsprechende DA schauen, es kursieren ja die wildesten Lösungen.

LG

SusiE

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Antw:Rufbereitschaftspauschale TVÖD VKA
« Antwort #3 am: 24.08.2023 21:04 »
Um zu schauen ob eventuell mehr gewährt wird  ;)