Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Anfechtung dienstliche Anlassbeurteilung
DeepBlue:
--- Zitat von: BalBund am 02.09.2023 21:14 ---
--- Zitat von: DeepBlue am 02.09.2023 16:15 ---[Keine und das ist auch gut so!
Der Vorgesetzte ist frei in seiner Beurteilung und wenn man halt im Vergleich zu anderen in seiner Vergleichsgruppe der schlechteste ist dann ist das so! Ich bin selber beurteilender Vorgesetzter und es ist sicherlich auch schwerer eine schlechte als eine gute Beurteilung zu schreiben! Aber es ist nun mal auch wichtig für das Gesamtgefüge Beurteilungssystem, schlechte Beurteilungen zu vergeben, auch wenn es vielen schwer fällt. Anstatt rechtliche Schritte oder was weiß ich zu suchen: lieber Ärmel hochkrempeln und Gas geben! Nicht der Vorgesetzte schreibt die eigene Beurteilung sondern jeder selbst!
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Du lieber Deep bist ein gaaaanz kleines Lichtlein des gD im BMVg-Getriebe. Wähn Dich nicht zu sicher in der Anonymität dieses Forums, in [edit Admin2] wirst Du immer bekannter ;-)
Ansonsten gibt es ja schon viele gute Antworten hier, die conair sicher weiterhelfen.
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Was haben sie geraucht? Bin weder Soldat noch im Bmvg
Sie sollten sich jetzt mal warm anziehen, ihre Drohung ist deutlich eine Straftat und somit bei einer Anzeige ausreichend ihre Identität offenzulegen!
Wenn sie ein Problem damit haben das jemand seine Meinung äußert und sie dann schon soweit gehen Respekt dann haben sie im öffentlichen Dienst Nix zu suchen!
Opa:
--- Zitat von: 2strong am 26.08.2023 14:32 ---
--- Zitat von: Opa am 26.08.2023 11:41 ---Wenn die Beurteilung bereits eröffnet wurde, ist ein Verwaltungsverfahren zur Änderung der Beurteilung nicht vorgesehen.
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Alle mir bekannten Beurteikungsrichtlinien sehen im Rahmen des Beurteilungsverfahrens ein Beurteilungsgespräch vor. In einem solchen Gespräch kann einerseits eine erste, noch unverbindliche Leistungseinschätzung durch den Vorgesetzten erfolgen, es bietet dem Beamten jedoch auch die Möglichkeit auf Leistungen hinzuweisen, die für die Beurteilung von besonderer Bedeutung sein können bzw. mögliche Fehlwahrnehmungen des Vorgesetzten aus Sicht des Beamten richtigzustellen.
Wenn die Argumente des Beamten also vorab nicht überzeugen konnten, dürften sie es im Widerspruchsverfahren auch kaum vermögen. Und eine Klage ist ja vorliegend keine Option.
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Hast du absichtlich so zitiert, dass deine (unzutreffende) Aussage so aussieht, als hätte ich das geschrieben?
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