Autor Thema: Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten  (Read 1580 times)

Adm61

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten
« am: 21.08.2023 19:08 »
Hallo zusammen,

Ich habe momentan einen, für mich, komplizierten Fall.

Ich bin Verwaltungsfachangestellte seit 06/2020 eingeordnet seitdem zu EG8. Im Januar 2022 habe ich mich anschließend abteilungsintern auf eine offene Stelle EG 9c beworben und bekommen. Seitdem erhalte ich die Zulage zu EG9c Stufe 2. Ich habe anschließend im November letzten Jahres mit dem A2 angefangen. Nun bin ich seit 06/2023 lt. Abrechnungen auf EG 8 Stufe 3, mir wurde aber trotzdem die Zulage bis EG9c Stufe 2 ausgezahlt, also so wie immer.

Nach Rücksprache mit der Personalabteilung habe ich 3 verschiedene Antworten erhalten. In der ersten Antwort hieß es noch „sie bekommen die Zulage für 9c Stufe 3“. Danach hieß es „Sie bekommen die Zulage erst im Januar 2024, weil die Stufenlaufzeit neu begonnen hat ab Januar 2022“. Die letzte Aussage war dann „bis zum Abschluss des A2 bekommen Sie die Zulage nur bis 9c Stufe 2“

Was ist denn nun richtig?

Vielen Dank schonmal für die Antworten

Liebe Grüße

andi0470

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten
« Antwort #1 am: 22.08.2023 07:34 »
Hallo,

leider kannst Du die Zulage nur erhalten, wenn Du hierfür auch die persönlichen Voraussetzungen erfüllst. Da Du diese noch nicht für die EGr. 9c (also auch nicht für 9b) hast, ist die Gewährung sowieso rechtlich falsch.

Viele Grüße

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten
« Antwort #2 am: 22.08.2023 12:16 »
Mahlzeit,

welches Bundesland?

Adm61

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten
« Antwort #3 am: 22.08.2023 12:58 »
Mahlzeit,

welches Bundesland?

Mahlzeit,

NRW

OrganisationsGuy

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten
« Antwort #4 am: 22.08.2023 14:30 »
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_15_TV%C3%B6D_V_Lesefassung_Stand_01_03_2021.pdf

Auf Seite 54 beginnen die Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen).

Auf Seite 57 ist Punkt Nr. 7 "Ausbildungs- und Prüfungspflicht" geregelt die auch für NRW gilt.

In Absatz 3 und Absatz 4 ist die Zulage geregelt.

"Besteht hierzu aus Gründen, die der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach
Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."

Die persönliche Zulage erhältst du also definitiv für die 9c, andi0470 hat da also wohl etwas daneben gegriffen.

Bezüglich der Stufenhandhabung ist es so, dass deine Stufe aus dem Zustand EG8 S2 weiterläuft. Wenn du wirklich in 06/2020 in EG 8 Stufe 1 gekommen bist dann ist die Anwendung von EG 8 Stufe 3 zum 06/2023 korrekt.

Die Zulage erhältst du ab Juni 2023 damit in EG9c Stufe 3.

Wenn du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast und automatisch in EG9c eingruppiert wirst müssen die dich so behandeln als wärst du zum Antritt der Zulage höhergruppiert worden (mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung). Ab diesem Zeitpunkt läuft dann deine Stufe 3 erneut. Alles was du ab da bereits an Erfahrungsmonaten bis heute gesammelt hast wird die in der dritten Stufe zugesprochen.

Du Schreibst du hast im Januar 2022 eine zusage bekommen für deine jetzige Stelle.

Wann wurde dir die Stelle übertragen?
Wann wurdest du für den zweiten Angestelltenlehrgang angemeldet?

Adm61

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Antw:Zulage aufgrund höherwertiger Tätigkeiten
« Antwort #5 am: 22.08.2023 20:47 »
Zunächst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!

Die Stelle habe ich zum 01.10.2021 angetreten und seit 01/2022 bekomme ich die Zulage.

Ich wurde dann im Anschluss zum nächstmöglichen Lehrgangssemester angemeldet. Das war bei uns der 01.11.2022.

Vielen Dank noch einmal!