https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_15_TV%C3%B6D_V_Lesefassung_Stand_01_03_2021.pdfAuf Seite 54 beginnen die Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen (Vorbemerkungen).
Auf Seite 57 ist Punkt Nr. 7 "Ausbildungs- und Prüfungspflicht" geregelt die auch für NRW gilt.
In Absatz 3 und Absatz 4 ist die Zulage geregelt.
"Besteht hierzu aus Gründen, die der Beschäftigte nicht zu vertreten hat, keine Möglichkeit oder befindet sich der Beschäftigte in der Ausbildung, erhält er mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach
Beginn der maßgebenden Beschäftigung eine persönliche Zulage."
Die persönliche Zulage erhältst du also definitiv für die 9c, andi0470 hat da also wohl etwas daneben gegriffen.
Bezüglich der Stufenhandhabung ist es so, dass deine Stufe aus dem Zustand EG8 S2 weiterläuft. Wenn du wirklich in 06/2020 in EG 8 Stufe 1 gekommen bist dann ist die Anwendung von EG 8 Stufe 3 zum 06/2023 korrekt.
Die Zulage erhältst du ab Juni 2023 damit in EG9c Stufe 3.
Wenn du die Prüfung erfolgreich abgelegt hast und automatisch in EG9c eingruppiert wirst müssen die dich so behandeln als wärst du zum Antritt der Zulage höhergruppiert worden (mit Wirkung vom Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung). Ab diesem Zeitpunkt läuft dann deine Stufe 3 erneut. Alles was du ab da bereits an Erfahrungsmonaten bis heute gesammelt hast wird die in der dritten Stufe zugesprochen.
Du Schreibst du hast im Januar 2022 eine zusage bekommen für deine jetzige Stelle.
Wann wurde dir die Stelle übertragen?
Wann wurdest du für den zweiten Angestelltenlehrgang angemeldet?