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Tätigkeiten und Eingruppierung - TVöD Bund

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Bastel:

--- Zitat von: aLive am 25.08.2023 14:15 ---Ich sollte in E9 / Stufe 4 eingruppiert werden was ich abgelehnt hatte.
Letztendlich bin ich in E11 / Stufe 3 gelandet.
Nach arbeitsvertrag bin ich ja nur "Elektrokonstrukteur"

Was mir nicht klar ist wieso ein Kollege mit weniger selbstständigiger und verantwortungsbewussten Tätigkeit E13 hat. Er bekommt pläne "Ändere mal die Texte und Schaltungen". Ich Projektiere und entwickle alles alleine und mach ganze Projekte und deren Vorgaben alleine und die Kollegen lesen das nur noch zur Korrektur.

Der Plan von meinem Vorgestezten ist nächstes Jahr ein Stufensprung nach meinem Stufensprung in die Stufe 4 auf Stufe 5 wegen der mehr und höherwertigen Tätigkeiten.
Im Anschluss soll einige Monate später der Entgeltgruppensprung realisiert werden in die E12.

Aktuell bekomm ich halt ANgebote vergleichbar mit 70 bis 90k pro Jahr aus der Industrie und die geben einem mittlerweile auch 40 Tage Urlaub, wenn man drauf hinweist dass man das im öffentlichen Dienst bei uns hat.

Wenn ich die Arbeitsleistung sehe - denke ich schon, dass ich mehr als das aktuelle wert bin.

Ich mach auch diese Tätigkeiten seit dem 1. Tag also war die Ausschreibung auch schon grundlegend falsch?

--- End quote ---

Seit wann hat man 40 Tage Urlaub im öD?

Ich würde an deiner Stelle wechseln. 80k sind eine Menge Holz...

bactho:
Aufgrund der Strichaufzählung wäre ich hier spontan auch auf eine EG 9a gekommen, nach Teil III Abschnitt 41 (staatlich geprüfte Techniker). Die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen, die Planung (auch finanziell) und Überwachung von Maßnahmen sind gerade im öD absolut berufstypisch für einen Techniker.
Auch die Erstellung von Wartungsplänen ist durchaus üblich für einen Techniker.
Stellvertretende (Gruppen-) Leitungstätigkeiten und die Betreuung von Studenten, Azubis oder auch Referenten sind keine bewertungsrelevanten Tätigkeiten.
Die Beschreibung ist äußerst dünn, um überhaupt ein Ingenieursniveau zu begründen. Mein Tipp: Sieh Dir die Berufsbilder im Berufenet der Arbeitsagentur, sowie die entsprechenden Studienpläne für einen Ingenieur Elektrotechnik an und gestalte daraus die Stellenbeschreibung.
Und eine "selbständige Arbeit" sollte für einen MA im gehobenen Dienst eine Selbstverständlichkeit sein.....

MeinerEiner:
Warum sollten Stellvertetertätigkeiten nicht bewertungsrelevant sein? Geplante Vertretungen wie z.B. Urlaubsvertetungen müssen doch mit entsprechendem Zeitanteil auch übertragen werden und können somit auch eingruppierungsrelevant sein.

MoinMoin:

--- Zitat von: MeinerEiner am 01.11.2023 09:02 ---Warum sollten Stellvertetertätigkeiten nicht bewertungsrelevant sein? Geplante Vertretungen wie z.B. Urlaubsvertetungen müssen doch mit entsprechendem Zeitanteil auch übertragen werden und können somit auch eingruppierungsrelevant sein.

--- End quote ---
Natürlich, nur sind diese Zeitanteile in der Regel zu gering, als dass sie sich auf die Bewertung auswirken.
Auch ist zu prüfen, ob wirklich alle Tätigkeiten und Befugnisse während der Vertretung übertragen wurden.

MeinerEiner:
Richtig, und diese Tätigkeiten können auch bei sehr geringen Zeitanteilen, beispielsweise bei Mischtätigkeiten, im Zuge der Entgeltgruppenbetrachtung das Zünglein an der Waage sein.

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