Autor Thema: Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt  (Read 4222 times)

Mo1311

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Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« am: 22.08.2023 08:32 »
Hallo ihr Lieben,

ich überlege als Sportwissenschaftler (Master) bei einer Berufsschule einzusteigen (Ausbildung Erzieher, Physios usw.). Neben dem "reinen Sportunterricht" kann ich noch weitere Lernfelder wie Gesundheitsförderung bedienen.

Kurze Frage würde ich in der E11 oder E12 eingruppiert werden?

Ich arbeite seit 8 Jahren selbst in der Bildung (Referent und Kindersport) - würde mir diese Zeiten in der Stufenlaufzeit angerechnet werden?


besten Dank für Eure Hilfe!


cyrix42

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #1 am: 22.08.2023 09:08 »
Ich weiß nicht, ob hier bundeseinheitliche Standards für die Eingruppierung von Quer- und Seiteneinsteigern existieren; zumal die Quereinsteiger, die mit den fertigen Lehramtsstudierenden gemeinsam das Referendariat durchlaufen, wohl eh wie diese als Beamte auf Zeit gar nicht von einer tarifvertraglichen Regelung betroffen sein dürften.

Deine Berufserfahrung ist definitiv nicht einschlägig (da sie dafür i.W. unverändert fortgesetzt werden können müsste), sodass bei Einstellung kein Anrecht auf mehr als Stufe 1 zustünde. Ob deine Berufserfahrung als förderlich anerkannt und angerechnet wird, müsstest du selbst mit deinem potentiellen AG verhandeln.

(Zusatzbemerkung: Ich habe etwas das Gefühl, dass du dir bisher zu wenig Gedanken gemacht bzw. Informationen gesucht hast. Schau dich doch mal auf den entsprechenden Seiten des Bildungsministeriums deines Landes um.)

Mo1311

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #2 am: 22.08.2023 09:11 »
....naja wollte es erst einmal als Vorinformation.Aber Danke für die Hilfe :-)

Winni

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #3 am: 24.08.2023 20:43 »
Moin,

für Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis gibt es im TV-L die Entgeltordnung für Lehrkräfte. Dort sind Vergleichstabellen vorhanden, in denen die Besoldung (Beamte) mit der möglichen Eingruppierung gegenübergestellt wird. Dann kommt es noch darauf an, ob du ein Erfüller ( mit zwei anerkannten Fächern (ABS) oder einer beruflichen Fachrichtung und einem Fach (BBS)) bist, oder eben nur ein Fach/berufliche Fachrichtung anerkannt bekommst. Das alles wird z. B. in NI von einer Stelle im RLSB geprüft. ggf. muss man auch etwas nachstudieren. Auch das wird dann nach der Prüfung mit angegeben. Auf die Eingruppierung hat die Schule / die Schulleitung keinen Einfluss.

Sio weit, so gut.

SvenL1975

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #4 am: 26.08.2023 12:54 »
Mit Ausnahme von Wekstattlehrern ist am Berufskolleg (in NRW) jeder mindestens A13/EG13. Wir haben etliche Seiteneinsteiger, die haben alle mit A13/EG13 angefangen.

Nerostar

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #5 am: 26.08.2023 13:36 »
Mit Ausnahme von Wekstattlehrern ist am Berufskolleg (in NRW) jeder mindestens A13/EG13. Wir haben etliche Seiteneinsteiger, die haben alle mit A13/EG13 angefangen.

Tatsächlich? Das wundert mich schon stark. Somit wurden die Seiteneinsteiger, zumindest was die Vergütung angeht, den grundständig studierten Lehrkräften gleichgestellt, ohne einen Vorbereitungsdienst/Referendariat absolvieren zu müssen?

Hier bei uns in Brandenburg werden Seiteneinsteiger nach E10 bezahlt. Hast du einen Bachelor, welcher eine Ableitung zu einem Unterrichtsfach zulässt, bekommst du E11. Bei einem Master dann E12. Niemals aber E13, diese Entgeltgruppe bleibt den Lehrkräften vorbehalten, welche grundständig Lehramt studiert haben. Verbeamtet werden kannst du bei uns nur, wenn du den Vorbereitungsdienst absolviert hast. Und dies geht auch nur dann, wenn du bereits einen Master hast.

cyrix42

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #6 am: 26.08.2023 16:14 »
Wie schon gesagt, hier haben die Länder wahrscheinlich individuelle Regelungen. Vor grob etwas über 10 Jahren war ich zeitweise in RLP im Seiteneinstieg Gesamtschule/Gymnasium tätig. Zuvor brauchte ich vom dort zuständigen Ministerium eine Bescheinigung, dass mein Diplom dem ersten Staatsexamen gleichgestellt sei (ich also insbesondere auch genügend Fachkenntnisse im zweiten Fach nachweisen konnte). Dann hat man uns in einen 4-Wochen-Pädagogik-Crashkurs gesteckt und auf einer 3/4-Stelle eigenverantwortlich unterrichten lassen, während man in der übrigen 1/4-Stelle am Studienseminar mit den Referendaren zusammen die entsprechende Ausbildung durchlaufen hat. Das hätte nach zwei Jahren mit den gleichen Prüfungen wie im Ref. zu einem zweiten Staatsexamen geführt und schließlich auch zur Verbeamtung. Während dieser Zeit war man befristet im Angestellten-Verhältnis beschäftigt, auf einer vollen TV-L-13-Stelle...

Lämpel

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #7 am: 26.08.2023 16:42 »
ich überlege als Sportwissenschaftler (Master) bei einer Berufsschule einzusteigen (Ausbildung Erzieher, Physios usw.). Neben dem "reinen Sportunterricht" kann ich noch weitere Lernfelder wie Gesundheitsförderung bedienen.

Kurze Frage würde ich in der E11 oder E12 eingruppiert werden?

Ich arbeite seit 8 Jahren selbst in der Bildung (Referent und Kindersport) - würde mir diese Zeiten in der Stufenlaufzeit angerechnet werden?

In welchem Bundesland? Als Festanstellung oder als Vertretungskraft?

Für NRW dürfte es vermutlich so aussehen, dass du mit Masterstudium aber ohne Lehramtsausbildung/Staatsexamen in E12 eingruppiert wirst. Einschlägige (also inhaltlich mit den Unterrichtsfächern verwandte) Berufserfahrung wird bei der Festlegung der Stufe innerhalb der Entgeltgruppe berücksichtigt, du beginnst also womöglich mit E12 S3 oder so.

Wenn es eine feste Seiteneinstiegs-Stelle inklusive nachgeholter pädagogischer Ausbildung (berufsbegleitender Vorbereitungsdienst) ist, an deren Ende eine Prüfung steht, ist dann auch E13 möglich (spätestens ab 2026 ist das die Untergrenze für alle mit Lehramtsausbildung, egal welche Schulform) oder je nach Alter sogar noch eine Verbeamtung.

SvenL1975

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Antw:Eingruppierung Quereinsteiger Lehramt
« Antwort #8 am: 02.09.2023 06:03 »
Mit Ausnahme von Wekstattlehrern ist am Berufskolleg (in NRW) jeder mindestens A13/EG13. Wir haben etliche Seiteneinsteiger, die haben alle mit A13/EG13 angefangen.

Tatsächlich? Das wundert mich schon stark. Somit wurden die Seiteneinsteiger, zumindest was die Vergütung angeht, den grundständig studierten Lehrkräften gleichgestellt, ohne einen Vorbereitungsdienst/Referendariat absolvieren zu müssen?

Hier bei uns in Brandenburg werden Seiteneinsteiger nach E10 bezahlt. Hast du einen Bachelor, welcher eine Ableitung zu einem Unterrichtsfach zulässt, bekommst du E11. Bei einem Master dann E12. Niemals aber E13, diese Entgeltgruppe bleibt den Lehrkräften vorbehalten, welche grundständig Lehramt studiert haben. Verbeamtet werden kannst du bei uns nur, wenn du den Vorbereitungsdienst absolviert hast. Und dies geht auch nur dann, wenn du bereits einen Master hast.

Ich habe nochmal extra zwei Seiteneinsteiger gefragt, beide hatten einen Master, haben dann den Berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) gemacht, und sind von Anfang an A13 gewesen. Mit einem Bachelor ist der Einstieg an einem Berufskolleg in NRW, soweit ich weiß, überhaupt nicht möglich.

Für Werkstattlehrer gelten andere Regeln, da habe ich keine Ahnung.