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Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
gerzeb:
--- Zitat von: Finanzer am 24.09.2023 13:19 ---@modesty: Danke fürs reinstellen. Das Urteil hat mir definitiv das Wochenende versüßt ;D
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Falls noch nicht bekannt, kann ich auch folgendes Urteil empfehlen:
"Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen"
"Die Beklagtenvertreterin trägt insoweit vor: "Der ehrenamtliche Richter H. war unfähig der Verhandlung zu folgen, weil er über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen hatte und - wie durch seine Körperhaltung, nämlich Senken des Kopfes auf die Brust und ruhiges tiefes Atmen sowie 'Hochschrecken' - zum Ausdruck kam, offensichtlich geschlafen hat."
"Aus diesen mitgeteilten Beobachtungen, die weder hinsichtlich der Dauer des behaupteten Einnickens bestimmt sind noch sich inhaltlich decken und die vom Klägervertreter, der ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, nicht bestätigt werden, lässt sich aber, selbst wenn sie zuträfen, noch nicht sicher darauf schließen, dass der bezeichnete Richter tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat und der mündlichen Verhandlung nicht folgen konnte. Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden . Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung."
"Ruhiges tiefes Atmen kann ebenfalls ein Anzeichen geistiger Entspannung oder Konzentration sein, insbesondere dann, wenn es für andere nicht hörbar erfolgt, denn gerade dies kann da-rauf schließen lassen, dass der Richter den Atmungsvorgang bewusst kontrolliert und nicht schläft. Auch das "Hochschrecken" des Richters hat die Beschwerde nicht näher geschildert, vor allem nicht dargelegt, dass er nach dem "Hochschrecken" einen geistig desorientierten Eindruck gemacht habe. "Hochschrecken" allein kann auch darauf schließen lassen, dass es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."
BVerwG, Beschluss vom 13.06.2001 - 5 B 105.00
Solitair:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 02.09.2023 09:32 ---
--- Zitat von: bettelmusikant am 28.08.2023 08:35 ---Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet?
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Immer mehr fallen absichtlich durch die Zwischenprüfung und machen nur Party um die 6 Monate Anwärterbezüge zu kassieren und dann an eine UNI zu wechseln.
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Das ist bei uns längst Usus und die Anwärter geben das auch offen zu, tw. sogar in Vorstellungsgesprächen. Gibt wohl irgendwelche Vorgaben, dass Ausbildungsplätze auf jeden Fall zu besetzen sind und da wird dann halt im Zweifelsfall alles eingestellt. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Nach einem Jahr ist dann nicht mal mehr die Hälfte eines Lehrgangs da und der Rest kann sich kaum ohne fremde Hilfe die Schuhe binden, weil das ist eher nicht die clevere Hälfte, die übrig bleibt. Gerade letzte Woche wieder mit so einer künftigen Spitzenkraft zu tun gehabt, die im 3. Lj für den gD selbst von absoluten Basics keine Ahnung hatte.
Für die Qualität des ÖD in 10-15 Jahren sehe ich schwarz. Hoffentlich bekommen die es dann wenigstens hin meine Pension pünktlich auszuzahlen.
modesty:
Was ist da eigentlich heute in der hessischen Finanzverwaltung los??? Habe es nur am Rande mitbekommen, klingt ja aber nach Hofrevolte :D
CPT P:
Es wurde endlich einmal ausgesprochen, was jeder schon seit Jahren weiß, sich aber bisher keiner getraut hat anzusprechen. Diese Selbstbeweihräucherung der obersten Führungsebene hat einen Punkt erreicht, an dem sie für einige nicht mehr zu ertragen zu seien scheint ;D
InternetistNeuland:
Im Finanzministerium, Oberfinanzdirektion und den Ämtern gehen im Minutentakt mehrere Beschwerden über die Zustände in der Verwaltung ein.
Es wurden Prämien in Höhe von 400€ für jeden Anwärter den man vorschlägt und zusätzliche 400€ für jedes Bestehen der Zwischenprüfung angeboten.
Das hat das Fass zum überlaufen gebracht und mittlerweile haben über 500 Kollegen mit Mail to All geantwortet, dass sie auf keinen Fall die Finanzverwaltung als Arbeitgeber empfehlen werden.
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