Autor Thema: [Allg] Änderung der Amtsbezeichnung  (Read 2731 times)

Thomber

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[Allg] Änderung der Amtsbezeichnung
« am: 22.08.2023 11:00 »
Grüße ins Forum,

ein Beamter Regierungsamtsrat wechselt von Land A nach B.
Er erhält keine neue Urkunde.

Im Land B wird er später mal befördert und bekommt eine Urkunde mit dem Text:

"....Amtsrat xy wird zum Oberamtsrat ernannt..."

Meine Frage nun: Ist diese Urkunde richtig formuliert, denn er war nie Amtsrat, sondern er war zuvor Regierungsamtsrat.  Im Land B gibt es die Amtsbezeichnung RAR aber nicht und deshalb wurde die Urkunde so formuliert.     Stellt sich die Frage:  Ändert sich die Amtsbezeichnung eines Beamten autom. bei Dienstherrenwechsel oder ist die Ernennungsurkunde tatsächlich "fehlerhaft"?  [Mir fiel gerade auf, dass ich so etwas schon öfter gesehen habe. Wird wohl korrekt sein, aber es muss dafür eine Rechtsgrundlage, eine Erklärung dennoch geben, oder?]
« Last Edit: 24.08.2023 05:28 von Admin2 »

was_guckst_du

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Antw:Änderung der Amtsbezeichnung
« Antwort #1 am: 22.08.2023 11:20 »
..echt interessantes Thema... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

nero

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Antw:Änderung der Amtsbezeichnung
« Antwort #2 am: 22.08.2023 12:36 »
Ich habe in einem solche. Fall mal ein Schreiben des neuen Dienstherren bekommen.
„Durch Versetzungsverdügung der …. wurden sie zum … an die …. versetzt.
….
Mit dem Übertritt führen sie nunmehr die Amtsbezeichnung…..“

Thomber

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Antw:Änderung der Amtsbezeichnung
« Antwort #3 am: 22.08.2023 12:56 »
Ich habe in einem solche. Fall mal ein Schreiben des neuen Dienstherren bekommen.
„Durch Versetzungsverdügung der …. wurden sie zum … an die …. versetzt.
….
Mit dem Übertritt führen sie nunmehr die Amtsbezeichnung…..“


Ja, kann so laufen, aber dennoch muss ja die Amtsbezeichnung eine Grundlage haben. Natürlich ist eine bloße "Umbenennung" unschädlich und hat keine Nachteile, aber "Es ist hier doch alles geregelt und kein Personaler würde sich trauen, eine Amtsbezeichnung entgegen einer vorliegenden Urkunde einfach zu ändern."



Thomber

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Antw:Änderung der Amtsbezeichnung
« Antwort #4 am: 22.08.2023 13:16 »
Netzfund:

Zitat
das Führen einer entsprechenden Amtsbezeichnung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (BVerfG v. 29.6.1983 – 2 BvR 720/79 – BVerfGE 64, 323). Ihre Verleihung ist zunächst Teil des Ernennungsvorgangs, denn nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 BBG (Bundesbeamte) und § 8 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) muss in der Ernennungsurkunde die jeweilige Amtsbezeichnung enthalten sein.

Das bestätigt noch immer meine Meinung, dass es irgendwo eine Rechtsgrundlage geben muss - oder alle Urkunden falsch sind.  ;D

Fragmon

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Antw:Änderung der Amtsbezeichnung
« Antwort #5 am: 22.08.2023 13:17 »
Eine Urkunde ist im Falle von Ernennungen je nach VwV neu auszuteilen. Die Änderung der Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen stellen meines Erachtens nach keinen Ernennungstatbestand dar. Auch sehe ich die Urkunde nicht als fehlerhaft an, da die Amtsbezeichnung ja korrekt formuliert wurde.

In Sachsen sind die VA die eine Urkunde bedürfen hier geregelt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18469-VwV-Beamtenverhaeltnis

Versetzung von einem anderen Dienstherrn
Wird ein Beamter von einem anderen Dienstherrn in den Dienst des Freistaates Sachsen versetzt, so erhält er von der zuständigen Behörde eine schriftliche Mitteilung. Hierfür soll folgender Wortlaut verwendet werden:
„Auf Grund … sind Sie unter Fortdauer Ihres Beamtenverhältnisses auf Probe/auf Lebenszeit … mit Wirkung vom … in den Dienst des Freistaates Sachsen übergetreten.
Sie führen die Amtsbezeichnung … und werden mit Wirkung vom … in eine Planstelle der Besoldungsgruppe … bei Kapitel … des Staatshaushaltsplanes eingewiesen.“


Zusätze werden daher nicht durch Urkunde geändert sondern durch Versetzungsverfügung, da die statusgleiche Versetzung keinen Ernennungstatbestand und somit Aushändigung einer neuen Urkunde bedarf.

@TE Vielleicht wurde in dem Sachverhalt auch durch schriftliche Mitteilung die Amtsbezeichnung geändert, ohne das es bewusst wahrgenommen wurde.

Thomber

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Antw:Änderung der Amtsbezeichnung
« Antwort #6 am: 22.08.2023 13:24 »
@Fragmon
Danke!  :)