Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Änderung der Amtsbezeichnung
Thomber:
Grüße ins Forum,
ein Beamter Regierungsamtsrat wechselt von Land A nach B.
Er erhält keine neue Urkunde.
Im Land B wird er später mal befördert und bekommt eine Urkunde mit dem Text:
"....Amtsrat xy wird zum Oberamtsrat ernannt..."
Meine Frage nun: Ist diese Urkunde richtig formuliert, denn er war nie Amtsrat, sondern er war zuvor Regierungsamtsrat. Im Land B gibt es die Amtsbezeichnung RAR aber nicht und deshalb wurde die Urkunde so formuliert. Stellt sich die Frage: Ändert sich die Amtsbezeichnung eines Beamten autom. bei Dienstherrenwechsel oder ist die Ernennungsurkunde tatsächlich "fehlerhaft"? [Mir fiel gerade auf, dass ich so etwas schon öfter gesehen habe. Wird wohl korrekt sein, aber es muss dafür eine Rechtsgrundlage, eine Erklärung dennoch geben, oder?]
was_guckst_du:
..echt interessantes Thema... 8)
nero:
Ich habe in einem solche. Fall mal ein Schreiben des neuen Dienstherren bekommen.
„Durch Versetzungsverdügung der …. wurden sie zum … an die …. versetzt.
….
Mit dem Übertritt führen sie nunmehr die Amtsbezeichnung…..“
Thomber:
--- Zitat von: nero am 22.08.2023 12:36 ---Ich habe in einem solche. Fall mal ein Schreiben des neuen Dienstherren bekommen.
„Durch Versetzungsverdügung der …. wurden sie zum … an die …. versetzt.
….
Mit dem Übertritt führen sie nunmehr die Amtsbezeichnung…..“
--- End quote ---
Ja, kann so laufen, aber dennoch muss ja die Amtsbezeichnung eine Grundlage haben. Natürlich ist eine bloße "Umbenennung" unschädlich und hat keine Nachteile, aber "Es ist hier doch alles geregelt und kein Personaler würde sich trauen, eine Amtsbezeichnung entgegen einer vorliegenden Urkunde einfach zu ändern."
Thomber:
Netzfund:
--- Zitat ---das Führen einer entsprechenden Amtsbezeichnung gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (BVerfG v. 29.6.1983 – 2 BvR 720/79 – BVerfGE 64, 323). Ihre Verleihung ist zunächst Teil des Ernennungsvorgangs, denn nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 BBG (Bundesbeamte) und § 8 Abs. 2 Nr. 3 BeamtStG (Landes- und Kommunalbeamte) muss in der Ernennungsurkunde die jeweilige Amtsbezeichnung enthalten sein.
--- End quote ---
Das bestätigt noch immer meine Meinung, dass es irgendwo eine Rechtsgrundlage geben muss - oder alle Urkunden falsch sind. ;D
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