Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Änderung der Amtsbezeichnung
Fragmon:
Eine Urkunde ist im Falle von Ernennungen je nach VwV neu auszuteilen. Die Änderung der Zusätze zu den Grundamtsbezeichnungen stellen meines Erachtens nach keinen Ernennungstatbestand dar. Auch sehe ich die Urkunde nicht als fehlerhaft an, da die Amtsbezeichnung ja korrekt formuliert wurde.
In Sachsen sind die VA die eine Urkunde bedürfen hier geregelt:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18469-VwV-Beamtenverhaeltnis
Versetzung von einem anderen Dienstherrn
Wird ein Beamter von einem anderen Dienstherrn in den Dienst des Freistaates Sachsen versetzt, so erhält er von der zuständigen Behörde eine schriftliche Mitteilung. Hierfür soll folgender Wortlaut verwendet werden:
„Auf Grund … sind Sie unter Fortdauer Ihres Beamtenverhältnisses auf Probe/auf Lebenszeit … mit Wirkung vom … in den Dienst des Freistaates Sachsen übergetreten.
Sie führen die Amtsbezeichnung … und werden mit Wirkung vom … in eine Planstelle der Besoldungsgruppe … bei Kapitel … des Staatshaushaltsplanes eingewiesen.“
Zusätze werden daher nicht durch Urkunde geändert sondern durch Versetzungsverfügung, da die statusgleiche Versetzung keinen Ernennungstatbestand und somit Aushändigung einer neuen Urkunde bedarf.
@TE Vielleicht wurde in dem Sachverhalt auch durch schriftliche Mitteilung die Amtsbezeichnung geändert, ohne das es bewusst wahrgenommen wurde.
Thomber:
@Fragmon
Danke! :)
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