Eine IT-Mitarbeiterin (E10) erhält bisher eine Programmiererzulage (gem. § 29f Abs. 2 TVÜ-L). Die Kollegin soll nun nach E11 höhergruppiert werden. Bleibt die Zulage bestehen oder fällt diese weg?
Eigentlich gilt, dass die Zulage als Besitzstand weiter gezahlt wird, "solange die anspruchsbegründende Tätigkeit weiterhin unverändert auszuüben ist". Interpretiere ich das richtig, dass somit bei einer Höhergruppierung diese wegfällt?