Autor Thema: Stufenzuordnung bei Höhergruppierung (neuer Arbeitgeber)  (Read 962 times)

Liz

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Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, mich nach einer neuen Stelle umzusehen (habe auch schon eine Einladung zum Vorstellungsgespräch).  :)

Bei mir hat sich jetzt aber eine (für die meisten vermutlich richtig doofe) Frage aufgetan:

Bei meinem alten Arbeitgeber (Gemeindeverwaltung) bin ich bisher in der EG 8, Stufe 4 eingruppiert.
Bei meinem potenziellen neuen Arbeitgeber (Landratsamt) wäre ich dann in EG 9a (würde also höhergruppiert werden).

Nun wollte ich fragen, ob ich beim neuen Arbeitgeber stufengleich eingruppiert (also EG 9a, Stufe 4) werde, oder ob ich in EG 9a, Stufe 3 rutsche?

Und sollte ich in Stufe 3 zurückrutschen, gibt es dann irgendeine Möglichkeit, den neuen Arbeitgeber davon zu überzeugen, einen in Stufe 4 zu übernehmen? Bzw. ist das überhaupt möglich?  :)

Vermutlich werden sich die Fragen beim Vorstellungsgespräch auch von selbst lösen, aber ich würde gerne vorbereitet dorthin gehen.

Liebe Grüße und im Voraus vielen Dank für die Hilfe!  :)

FearOfTheDuck

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Anspruch besteht lediglich auf Stufe 1. Da in deinem Fall einschlägige Berufserfahrung unwahrscheinlich ist, müsstest du vor Vertragsunterzeichnung über förderliche Zeiten verhandeln, die der AG berücksichtigen kann.

MoinMoin

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denn du wirst nicht höhergruppiert, sondern beginnst neu bei Null bei einem gänzlich neuem Arbeitgeber.