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Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung
Robin Hood:
Hallo zusammen,
ich bin Beschäftigte einer Kreisverwaltung und aktuell Sachbearbeiterin in E12.
Zum Jahreswechsel geht mein Vorgesetzter in Rente und ich soll seine Stelle (Stabsstellenleitung, A14) übernehmen. Mein Tätigkeitsgebiet würde sich dadurch deutlich vergrößern und dann Personalverantwortung für ca. 10 Personen mit sich bringen (von A6 - A14).
Da ich "nur" einen Bachelorabschluss und keine Verwaltungsausbildung habe, frage ich mich, wie die Chancen stehen, in E13 oder E14 eingruppiert zu werden.
Im Vergleich zur aktuellen Stelle werden das nochmal deutlich höherwertige Tätigkeiten sein. Oder ist mit Bachelor bei E12 Schluss? Meine aktuelle Stelle ist laut Stellenplan wohl mit A13 bewertet, ich bin als Tarifbeschäftigte wie gesagt in E12.
Danke für mögliche Antworten!
FearOfTheDuck:
Stellen und Beamtenlaufbahnen sind für die Eingruppierung nicht relevant.
Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Sofern eine Voraussetzung in der Person vorliegt (z.B. Qualifikation für diese bestimmte Tätigkeit), ist man eine EG niedriger eingruppiert.
Für dich heißt es also, dass höhere EG durchaus möglich sind, sofern die Übertragung höherwertiger Aufgaben insgesamt dort eingruppiert. Bei einer Voraussetzung in der Person entsprechend eine EG niedriger.
Theoretisch könnte der AG z.B. einem Schulabbrecher Tätigkeiten der EG 15 übertragen, auch wenn er dies in der Praxis in den seltensten Fällen tun wird. (Wir sind ja nicht in der Politik. ;) )
2strong:
In Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen:
Ich gehe davon aus, dass wir hier über Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst reden (also keine Medizin, keine Technik etc.). Um hier ohne Master in Entgeltgruppe 14 eingruppiert zu werden, musst Du als sogenannte "Sonstige Beschäftigte" gelten. Diesen Status erreicht man insbesondere durch große Berufserfahrung und nachgewiesene Verwendungsbreite. Darauf solltest Du versuchen hinzuwirken. Andernfalls erfolgt eine Eingruppierung voraussichtlich in Entgeltgruppe 13. Das wäre angesichts des lediglich geringfügigen Gehaltsunterschieds zu Entgektgruppe 12 ziemlich ärgerlich.
Organisator:
--- Zitat von: 2strong am 22.08.2023 23:07 ---In Ergänzung zu den Ausführungen des Kollegen:
Ich gehe davon aus, dass wir hier über Aufgaben im allgemeinen Verwaltungsdienst reden (also keine Medizin, keine Technik etc.). Um hier ohne Master in Entgeltgruppe 14 eingruppiert zu werden, musst Du als sogenannte "Sonstige Beschäftigte" gelten. Diesen Status erreicht man insbesondere durch große Berufserfahrung und nachgewiesene Verwendungsbreite. Darauf solltest Du versuchen hinzuwirken. Andernfalls erfolgt eine Eingruppierung voraussichtlich in Entgeltgruppe 13. Das wäre angesichts des lediglich geringfügigen Gehaltsunterschieds zu Entgektgruppe 12 ziemlich ärgerlich.
--- End quote ---
Von daher wäre meine Empfehlung, vor der Zusage zur neuen Tätigkeit das Thema Bezahlung abschließend mit dem AG zu klären.
Opa:
--- Zitat von: 2strong am 22.08.2023 23:07 ---Um hier ohne Master in Entgeltgruppe 14 eingruppiert zu werden, musst Du als sogenannte "Sonstige Beschäftigte" gelten. Diesen Status erreicht man insbesondere durch große Berufserfahrung und nachgewiesene Verwendungsbreite. Darauf solltest Du versuchen hinzuwirken. Andernfalls erfolgt eine Eingruppierung voraussichtlich in Entgeltgruppe 13.
--- End quote ---
Sonstiger Beschäftigter wäre erst einmal E13 Fallgruppe 1.
Ob die Merkmale für E14 oder E15 erfüllt sind, gibt der Sachverhalt nicht her. Hierzu wären mindestens 3 bzw. 5 unterstellte Mitarbeiter der E13 aufwärts erforderlich.
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