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Als Sachbearbeiterin zur Stabsstellenleitung

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2strong:
Erstens ist das unzutreffend und zweitens steht die Frage der Fallgruppe hier nicht zur Debatte.

Opa:
Wir sind grundsätzlich E13. Bei 10 unterstellten Mitarbeitern ist davon auszugehen, dass hier ausschließlich die Führungstätigkeit zu bewerten ist. Eine höhere Bewertung der Tätigkeiten kann sich also ausschließlich nach den Merkmalen richten, die in der EGO bei E14 bzw. E15 die Zahl der unterstellten Mitarbeiter der E13 oder höher voraussetzen. Hierbei wird auf E13 Fallgruppe 1 abgestellt.

Inwiefern wäre diese Ausführung unzutreffend?

Thomber:
Wie mein nicht-existenter Zwillingsbruder hier schon öfter geschrieben hat:

"Es wird das möglich gemacht, was der AG/Dienstherr will." und, weil er die Stelle wohl übernehmen soll, wird man ihn wohl auch entsprechend vergüten. Vielleicht "nur" mit EG13...

BAT:
EG 13 sollte man natürlich tunlichst ablehnen, sind das nicht sogar noch weniger als EG12? Zumindest in Stufe6?

Bei uns ist ein Verwaltungsfachwirt auch zu einer entsprechenden Position gekommen, natürlich mit EG14.

ElBarto:
Mit Bachelor ist auf jeden Fall EG 13 drin.
Die EG 13 wäre je nach Auffassung auch mit einer A14 vergleichbar.
Die EG 13 könnte aufgrund Unterstellung (3x EG 11 unterstellt) von Amtswegen zu gewähren und kann auch wegfallen wenn plötzlich weniger EG11er da sind.

Da hier A14er Aufgaben übernommen werden sollen, sollte sich das alles aber zumindest auf der EG 13 einpendeln. Bei uns werden inzwischen Stellen teilweise unterschiedlich bewertet je nach Bewerber...

Wenn Du aber mit deinem AG gut auskommst und der Dich als Nachfolger will, dann ist so gut wie alles möglich.

Vielleicht ja sogar eine Verbeamtung wenn sich das noch lohnt und medizinisch nichts im Wege steht. Die wäre aber zumindest anfänglich mit Einbußen verbunden.

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