Autor Thema: [ST] Anerkennung Beschäftigtenlehrgang als Beamter  (Read 1550 times)

Karolax

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Hallo zusammen,

mir stellt sich aktuell folgendes Problem:

Ich habe während meiner Zeit als Beschäftigter den Beschäftigtenlehrgang II begonnen. Während dieser Zeit bin ich in ein Beamtenverhältnis ernannt worden. Problematisch stellt sich nun die Frage, ob und wie dieser Lehrgang auch für einen Beamten zur Befähigung in den höheren Dienst anerkannt wird. Hierzu ist wohl ein Antrag bei der Landespersonalvertretung zu stellen, die darüber entscheiden. "Gedroht" wurde hierbei mit einem langwährenden, anstrengenden Procedere samt Eignungs-, mündlichen und schriftlichen Tests. Kann jemand darüber Aufschluss geben oder hat Erfahrungen mit so einem Vorgang?

Vielen Dank! :)
« Last Edit: 24.08.2023 05:27 von Admin2 »

Bastel

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Der AL2 für den hD? Wird hier ja immer lustiger.

In der Regel kommt man damit nicht einmal in den gD.

Organisator

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Der AL2 für den hD? Wird hier ja immer lustiger.

In der Regel kommt man damit nicht einmal in den gD.

genau. Kurzum: nein, der Lehrgang erfüllt grundsätzlich keine Anforderungen für das Beamtenverhältnis. Irgendwo im Forum schrieb allerdings jemand, dass in einem Bundesland der AL II auch als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt wird; @ TE müsstet du mal suchen, ob das für SA gilt.

Karolax

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Vielen Dank erstmal.

Was wäre die Konsequenz, rein mit Blick auf die eignen, persönlichen Belange - Ansinnen aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden um durch das Absolvieren zumindest befähigt zu sein, Stellen im gehobenen Dienst (Beschäftigter) bekleiden zu können. Anderenfalls wäre der Beschäftigtenlehrgang ja für die Katz´.

2strong

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Das würde ich davon abhängig machen, welche Perspektiven mir im Beamtenverhältnis einerseits und im Angestelltenverhältnis andererseits offenliegen. Wenn Du als Beamter bei Euch absehbar zügig bis ins Endamt befördert wirst oder gute Aussichten auf einen Aufstieg hast, ist das grundsätzlich die wirtschaftlich vorteilhaftere Variante. Wenn eine solche Entwicklung jedoch nicht absehbar ist und Du als Angestellter voraussichtlich nicht nur auf Entgeltgruppe 9b kleben bleibst, sondern auch z. B. eine Entgektgruppe 11 realistisch ist, klingt das Angestelltenverhältnis - auch wegen der interessanteren Aufgaben im gehobenen Dienst - attraktiver. Nachteile sind halt die gesetzliche Rente (statt Pension) und die fehlende PKV.

Thomber

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Durch die Tätigkeit auf einer Stelle ab 9B sammelt man sog. "Berufspraktische Zeit" an. Die Laufnbahnbefähigung besteht aus

a) Bildungsvoraussetzung (i.d.R. Bachelor/ FH-Diplom) und
b) "Berufspraktische Zeit (sofern man kein Studium absolviert hat, wo diese inkludiert ist)

Mit dem Wissen, dass Quereinsteiger auch verbeamtet werden können, sollte es auch eine Möglichkeit geben, Dich zu verbeamten. Das dürfte aber wohl von der Bewertung Deiner Bildungsvoraussetzung abhängen. Hast Du kein Studium absolviert, was irgendwie passen könnte, könnte man dennoch Deine Ausbildung + Berufliche Tätigkeiten ggf. als gleichwertig anerkennen. 

untersterDienst

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Eine kurze Anmerkung unter bayerischer Sichtweise:
Für den ALII in Bayern BLII kann Meisterbafög beantragt werden und es wird eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erreicht. Für die QE 3 oder gar QE 4 stellen sich andere Anforderungen, zumindest in Bayern.

Schöne Grüße


Organisator

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Vielen Dank erstmal.

Was wäre die Konsequenz, rein mit Blick auf die eignen, persönlichen Belange - Ansinnen aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden um durch das Absolvieren zumindest befähigt zu sein, Stellen im gehobenen Dienst (Beschäftigter) bekleiden zu können. Anderenfalls wäre der Beschäftigtenlehrgang ja für die Katz´.

Der Angestelltenlehrgang ist - wie der Name schon sagt - für Angestellte gedacht, um ihnen das aus Sicht des Arbeitgebers nötige Rüstzeug für Tätigkeiten ab E9b übertragen zu können.

Für den Laufbahnwechsel vom mittleren in den gehobenen Dienst gibt es entsprechende beamtenrechtliche Äquivalente (Aufstiegsstudium usw.).

Karolax

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Antw:[ST] Anerkennung Beschäftigtenlehrgang als Beamter
« Antwort #8 am: 24.08.2023 08:38 »
Dies ist durchaus bekannt, leider im Nachhinein. Gedanken wurden sich diesbezüglich leider trotz Anmerkungen nicht gemacht. Die Möglichkeit zur Anerkennung in den gD ist wohl gegeben, dazu wird der Vorgang dem Landespersonalausschuss übergeben. Hier muss dann eine Reihe Tests abgelegt werden. Das ist eben mein Reizpunkt, wie langwährend und intensiv ist diese Testreihe und wie sieht diese aus (lohnt sich der Aufwand). Gleichzeitig bestünde eben die Möglichkeit aus dem Beamtenverhältnis im Vorfeld auszuscheiden. Sollte es da ähnliche Beispiele geben, wäre ich über Erfahrungsberichte dankbar.

Bastel

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Antw:[ST] Anerkennung Beschäftigtenlehrgang als Beamter
« Antwort #9 am: 24.08.2023 08:52 »
Wenn dir mit dem Lehrgang eine E12 winkt, würde ich sehr stark zu einer Aufgabe des Beamtenverhältnisses tendieren. Außer du plannst mit eigenen Kindern eine Handballmannschaft aufzustellen :D

Fragmon

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Antw:[ST] Anerkennung Beschäftigtenlehrgang als Beamter
« Antwort #10 am: 24.08.2023 09:05 »
Dies ist durchaus bekannt, leider im Nachhinein. Gedanken wurden sich diesbezüglich leider trotz Anmerkungen nicht gemacht. Die Möglichkeit zur Anerkennung in den gD ist wohl gegeben, dazu wird der Vorgang dem Landespersonalausschuss übergeben. Hier muss dann eine Reihe Tests abgelegt werden. Das ist eben mein Reizpunkt, wie langwährend und intensiv ist diese Testreihe und wie sieht diese aus (lohnt sich der Aufwand). Gleichzeitig bestünde eben die Möglichkeit aus dem Beamtenverhältnis im Vorfeld auszuscheiden. Sollte es da ähnliche Beispiele geben, wäre ich über Erfahrungsberichte dankbar.

Also bis ein Sachverhalt des mD oder gD dem LPA vorgelegt wird, musst du gefühlt per Du mit dem Behördenleiter sein. Selbst bei Führungskräften ist eine "Ausnahmegenehmigung" durch den LPA nicht einfach.