Durch die Tätigkeit auf einer Stelle ab 9B sammelt man sog. "Berufspraktische Zeit" an. Die Laufnbahnbefähigung besteht aus
a) Bildungsvoraussetzung (i.d.R. Bachelor/ FH-Diplom) und
b) "Berufspraktische Zeit (sofern man kein Studium absolviert hat, wo diese inkludiert ist)
Mit dem Wissen, dass Quereinsteiger auch verbeamtet werden können, sollte es auch eine Möglichkeit geben, Dich zu verbeamten. Das dürfte aber wohl von der Bewertung Deiner Bildungsvoraussetzung abhängen. Hast Du kein Studium absolviert, was irgendwie passen könnte, könnte man dennoch Deine Ausbildung + Berufliche Tätigkeiten ggf. als gleichwertig anerkennen.