Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[ST] Anerkennung Beschäftigtenlehrgang als Beamter
Karolax:
Hallo zusammen,
mir stellt sich aktuell folgendes Problem:
Ich habe während meiner Zeit als Beschäftigter den Beschäftigtenlehrgang II begonnen. Während dieser Zeit bin ich in ein Beamtenverhältnis ernannt worden. Problematisch stellt sich nun die Frage, ob und wie dieser Lehrgang auch für einen Beamten zur Befähigung in den höheren Dienst anerkannt wird. Hierzu ist wohl ein Antrag bei der Landespersonalvertretung zu stellen, die darüber entscheiden. "Gedroht" wurde hierbei mit einem langwährenden, anstrengenden Procedere samt Eignungs-, mündlichen und schriftlichen Tests. Kann jemand darüber Aufschluss geben oder hat Erfahrungen mit so einem Vorgang?
Vielen Dank! :)
Bastel:
Der AL2 für den hD? Wird hier ja immer lustiger.
In der Regel kommt man damit nicht einmal in den gD.
Organisator:
--- Zitat von: Bastel am 23.08.2023 10:27 ---Der AL2 für den hD? Wird hier ja immer lustiger.
In der Regel kommt man damit nicht einmal in den gD.
--- End quote ---
genau. Kurzum: nein, der Lehrgang erfüllt grundsätzlich keine Anforderungen für das Beamtenverhältnis. Irgendwo im Forum schrieb allerdings jemand, dass in einem Bundesland der AL II auch als Bildungsvoraussetzung für den gD anerkannt wird; @ TE müsstet du mal suchen, ob das für SA gilt.
Karolax:
Vielen Dank erstmal.
Was wäre die Konsequenz, rein mit Blick auf die eignen, persönlichen Belange - Ansinnen aus dem Beamtenverhältnis auszuscheiden um durch das Absolvieren zumindest befähigt zu sein, Stellen im gehobenen Dienst (Beschäftigter) bekleiden zu können. Anderenfalls wäre der Beschäftigtenlehrgang ja für die Katz´.
2strong:
Das würde ich davon abhängig machen, welche Perspektiven mir im Beamtenverhältnis einerseits und im Angestelltenverhältnis andererseits offenliegen. Wenn Du als Beamter bei Euch absehbar zügig bis ins Endamt befördert wirst oder gute Aussichten auf einen Aufstieg hast, ist das grundsätzlich die wirtschaftlich vorteilhaftere Variante. Wenn eine solche Entwicklung jedoch nicht absehbar ist und Du als Angestellter voraussichtlich nicht nur auf Entgeltgruppe 9b kleben bleibst, sondern auch z. B. eine Entgektgruppe 11 realistisch ist, klingt das Angestelltenverhältnis - auch wegen der interessanteren Aufgaben im gehobenen Dienst - attraktiver. Nachteile sind halt die gesetzliche Rente (statt Pension) und die fehlende PKV.
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