Autor Thema: Frage bezüglich Stellenbeschreibung  (Read 1849 times)

Interceptor

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Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« am: 23.08.2023 17:39 »
Hallo zusammen, bisher habe ich hier nur passiv mitgelesen, jetzt habe ich selber eine Frage und hoffe das man mir hier die Frage / Fragen beantworten kann.

Ich arbeite in einer Einrichtung des Landes nach TVL. Ich habe eine Stellenbeschreibung wo einige Dinge die ich täglich mache gar nicht aufgeführt sind. Meine Fragen im einzelnen.
1. Wie bindend ist eine Stellenbeschreibung?
2. Muß man Dinge machen die dort nicht aufgeführt sind?
3. Kann der Vorgesetzte Dienstanweisungen zu Themen, die nicht in der Stellenbeschreibung aufgeführt sind, den Mitarbeitern anweisen / schreiben
4. Kann der Arbeitgeber die Stellenbeschreibung ändern / ergänzen? Muß man das akzeptieren?
5. Erfolgt nicht anhand der Stellenbeschreibung eine Eingruppierung? Dh wenn höherwertige Tätigkeiten nicht aufgeführt sind, hat man eventuell eine zu geringe Eingruppierung?

Vielen Dank im Voraus.

FearOfTheDuck

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Antw:Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« Antwort #1 am: 23.08.2023 18:36 »
Du bist anhand deiner nicht nur vorübergehend übertragenen Tätigkeit eingruppiert. Sofern sie nicht eingruppierungsrelevant sind, kann dir der AG Aufgaben im Rahmen seines Direktionsrechtes übertragen. Alles was die Eingruppierung berührt, also in eine höhere oder niedrigere EG führen würde, ist zustimmungspflichtig. 

Interceptor

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Antw:Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« Antwort #2 am: 23.08.2023 21:21 »
Vielen Dank.

Und wie ist es bezüglich der Tätigkeiten? Kann man generell Tätigkeiten, welche nicht in der Stellenbeschreibung stehen, aufgrund des Direktionsrechts anweisen?

Stellenausschreibungen enthalten zb immer einen Punkt, den wir ausführen müssen, der aber in der Stellenbeschreibung nicht steht.

Organisator

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Antw:Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« Antwort #3 am: 24.08.2023 08:40 »
Mit der Stellenbeschreibung überträgt typischerweise der Arbeitgeber (vertreten durch den Personalbereich) die von dir auszuführenden Tätigkeiten und ist die Grundlage für die Eingruppierung. Deine direkte Führungskraft regelt die Details zur Ausführung der übertragenen Aufgaben. Insoweit:

1. sehr
2. nicht, wenn die Tätigkeiten völlig andere sind (z.B. als Sachbearbeiter das Büro reinigen)
3. nein
4. ja und ja, solange es nicht eingruppierungsrelevant ist
5. Korrekt. Wenn höherwertige Tätigkeiten nicht aufgeführt sind, musst du diese auch nicht ausüben.

Sollte dein Vorgesetzter zu 3. andere Aufgaben für dich haben, lässt er einfach die Stellenbeschreibung anpassen und dir andere Tätigkeiten übertragen.

MoinMoin

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Antw:Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« Antwort #4 am: 24.08.2023 10:04 »
Wenn sie jedoch keine EG relevanten Änderungen beinhalten, dann kann es doch durchaus sein, dass der VG die Stellenbeschreibungen ändern darf, oder?
Das ist doch nur eine Frage der inneren Organisation, wie weit die Weisungsbefugnis des VG geht.

Oder auf welcher Grundlage dürfte der Vorgesetzte nicht dem Mitarbeiter andere Dinge, als die in der Stellenbeschreibung stehen, zuweisen?

Organisator

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Antw:Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« Antwort #5 am: 24.08.2023 10:25 »
Wenn sie jedoch keine EG relevanten Änderungen beinhalten, dann kann es doch durchaus sein, dass der VG die Stellenbeschreibungen ändern darf, oder?
Das ist doch nur eine Frage der inneren Organisation, wie weit die Weisungsbefugnis des VG geht.

Oder auf welcher Grundlage dürfte der Vorgesetzte nicht dem Mitarbeiter andere Dinge, als die in der Stellenbeschreibung stehen, zuweisen?

Richtig, innere Organisation. Aus meiner Sicht wäre es sinnig, dass die Aufgabenübertragung ausschließlich vom Personalbereich erfolgt, da der gemeine Vorgesetzte in der Regel die Auswirkungen auf die Eingruppierung nicht kennt.
Übergreifend betrachtet wäre bei einer zentralen Personal-, Einsatz- und Aufgabenplanung ein eigener Entscheidungsspielraum der Vorgesetzte auch nicht hilfreich, wenn völlig neue Aufgaben übertragen werden sollen.

Tagelöhner

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Antw:Frage bezüglich Stellenbeschreibung
« Antwort #6 am: 24.08.2023 20:08 »
Wie würde der allzeit beliebte Spid jetzt sagen: "Subalternes Führungspersonal ist regelmäßig nicht dazu befugt, eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderungen im Rahmen der Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts, zuzuweisen".  ;D