Wenn sie jedoch keine EG relevanten Änderungen beinhalten, dann kann es doch durchaus sein, dass der VG die Stellenbeschreibungen ändern darf, oder?
Das ist doch nur eine Frage der inneren Organisation, wie weit die Weisungsbefugnis des VG geht.
Oder auf welcher Grundlage dürfte der Vorgesetzte nicht dem Mitarbeiter andere Dinge, als die in der Stellenbeschreibung stehen, zuweisen?