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[Allg] Kinderzuschlag für zwei statt drei Kinder

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Schlawuzi:
Hallo,
ich habe im Forum nach einer ähnlichen Thematik gesucht aber nix gefunden.

Wir haben drei Kinder, die als sogenannt Zählkinder auf meiner Gehaltsabrechnung stehen. Für zwei Kinder bekomme ich   die Kinderzulage. Das dritte Kind läuft Gehaltsmäßig auf meine Frau, die tarifbeschäftigt ist. Kindergeld bekommt meine Frau für alle Kinder.
Die Kinderzulage ist bei meiner Frau geringer als bei mir, heißt monatlich verlieren wir ca. 300€.

Nun würde mich interessieren, ob man rückwirkend Anspruch auf die Kinderzulage für das 3. Kind hat bzw. wie lang rückwirkend. Hat jemand ähnliche Erfahrungen?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Dankeschön


Immer freundlichen bleiben ;)

Winni:
Moin,

ich habe zwar keine Antwort, aber eine Frage dazu. Deine Frau und Du habt 3 Kinder, Sie tarifbeschäftigt, Du Beamter.
Frage 1: Sind alles 3 Kinder unter 25 Jahre und noch in Ausbildung?
Frage 2: Wieso läuft das 3. Kind nicht auch bei Dir über den Familienzuschlag, oder wie auch immer das in Deinem Bundesland genannt wird?
Frage 3: Welches Bundesland?

Schlawuzi:
Hallo,

alle drei Kinder sind jünger als 25 und nicht in Ausbildung.
Das ist die Frage warum das LfF das dritte Kind meiner Frau und nicht mir zugeordnet hat. Ich habe bereits mehrere verschiedene Auskünfte der Bezügestelle erhalten aber keiner kann es genau sagen. Ehe ich mich anwaltlich beraten lasse, wollte ich nach Erfahrungen suchen.

Winni:

--- Zitat von: Schlawuzi am 26.08.2023 13:02 ---Hallo,

alle drei Kinder sind jünger als 25 und nicht in Ausbildung.
Das ist die Frage warum das LfF das dritte Kind meiner Frau und nicht mir zugeordnet hat. Ich habe bereits mehrere verschiedene Auskünfte der Bezügestelle erhalten aber keiner kann es genau sagen. Ehe ich mich anwaltlich beraten lasse, wollte ich nach Erfahrungen suchen.

--- End quote ---

Moin, dann bleiben doch noch ein paar Fragen, bzw. Anmerkungen:

Wenn ein Kind 18 Jahre alt, nicht schulpflichtig ist und sich nicht in einer Ausbildung befindet, dann habt ihr auch keinen Anspruch mehr auf Kindergeld und damit erlischt auch der Anspruch irgendwelcher sonstiger Zulagen seitens des Dienstherren.
UND. Mit Ausbildung ist jegliche Ausbildung gemeint: Schule (egal welche, mit Ausnahme der Fahrschule), Ausbildung in einem Beruf (nennt sich duale Ausbildung), Studium.

Was trifft denn genau auf Deine Kinder zu? Ohne die Details wird eine sachrichtige Antwort schwierig.

Schlawuzi:
Wie gesagt, alle drei Kinder sind kindergeldberechtigt, nicht in Ausbildung und jünger als 25 bzw. keine ist 18. sie sind alle schulpflichtig und leben im gleichen Haushalt. Kindergeld bezieht meine Frau, ein Kind wird mit Kinderzulage meiner Frau angerechnet zwei sind mir zugeordnet. Frage ist, ob rückwirkend eine Korrektur möglich ist und wenn wie lange.

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