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[Allg] Kinderzuschlag für zwei statt drei Kinder

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Finanzamtler:

--- Zitat von: Schlawuzi am 28.08.2023 13:45 ---Wie gesagt, alle drei Kinder sind kindergeldberechtigt, nicht in Ausbildung und jünger als 25 bzw. keine ist 18. sie sind alle schulpflichtig und leben im gleichen Haushalt. Kindergeld bezieht meine Frau, ein Kind wird mit Kinderzulage meiner Frau angerechnet zwei sind mir zugeordnet. Frage ist, ob rückwirkend eine Korrektur möglich ist und wenn wie lange.

--- End quote ---

Da du vom LfF schreibst, gehe ich jetzt mal von Bayern aus.

Der Orts- und Familienzuschlag (bei dir für 3 Kinder) wird dem Beamten gewährt, der Anspruch auf Kindergeld hat. Haben zwei Personen Anspruch auf Kindergeld und steht nur einer der beiden in einem Dienstverhältnis, steht der Zuschlag immer dem Beamten zu (Art. 36 Abs. 5 BayBesG). Wer das Kindergeld bekommt, ist für die Besoldung also ohne Bedeutung.
Nur wenn beide Elternteile in einem Beamtenverhältnis stehen (Wortlaut "Anspruch auf einen kindbezogenen Anteil nach einem Besoldungs- oder Versorgungsgesetz"), kommt es zu einer Aufteilung des Zuschlags. Beide bekommen ihn dann zur Hälfte.

Bei dir müsste also das dritte Kind zu Unrecht unberücksichtigt geblieben sein. Eine Korrektur ist für bis zu drei Jahre rückwirkend möglich (Verjährung, Art. 13 Satz 1 BayBesG).

Edit: In Rheinland-Pfalz ist die Bezügestelle auch beim Landesamt für Finanzen angesiedelt. In § 41 Abs. 3 LBesG RLP findet sich allerdings eine mit Bayern vergleichbare Regelung. Hier werden aber auch Arbeitnehmer/Tarifbeschäftigte einbezogen. Wenn deine Frau also tatsächlich einen Kinderzuschlag bekommt und dieser mindestens bei 50 % des Zuschlags liegt, den du als Beamter bekommen würdest, steht dir der Kinderzuschlag nur noch zur Hälfte zu (§ 41 Abs. 2 Satz 2 LBesG RLP).

Gerda Schwäbel:
Ich vermute,
•   die Ehefrau wird nach TV-L bezahlt und nur das älteste Kind ist vor dem 1.11.2006 geboren,
•   oder die Ehefrau wird nach TVöD bezahlt und nur das älteste Kind ist vor dem 1.10.2005 geboren.
Dann wäre es völlig logisch, dass das älteste Kind bei der Mutter und die beiden anderen Kinder beim Vater berücksichtigt werden.

Wenn das zutrifft, dann möchte ich – bevor ich mich zum Thema „Falsche Höhe der Zahlung“ und „Korrektur der Falschzahlung“ auslasse - wissen,
•   TV-L oder TVöD,
•   um welches Bundesland handelt es sich,
•   in welchem Monat und Jahr ist das jüngste Kind geboren
•   und ob das älteste Kind tatsächlich namentlich in der Bezügemitteilung des Vaters erwähnt wird.

Schlawuzi:
Danke schonmal für die Rückmeldungen!

TV-L - Bayern - das jüngste Kind ist im Nov. 2011 geboren, das älteste vor Nov. 2006- keine namentliche Nennung der ältesten Tochter in der Bezügemitteilung, keine namentliche Nennung der beiden anderen Kinder.

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