Der Rechtschutzfall kann dabei aber auch vor den 3 Monaten entstanden sein.
Nein.
„Der kostenfreie Rechtsschutz wird ver.di-Mitgliedern gewährt, soweit sie zum Zeitpunkt
der Entstehung eines Streitfalles mindestens drei Monate ordnungsgemäß Mitglied von ver.di sind und satzungsgemäßen Beitrag zahlen.“
Wenn das aus Kulanz oder Inkompetenz in deinem Fall anders lief, kann daraus nicht auf einen allgemeinen Anspruch geschlossen werden.
Zudem ist der Rechtsschutz bei Gewerkschaften stets eine freiwillige Leistung, deren Erbringung im Einzelfall abgelehnt werden kann, ohne dass es dafür einer besonderen Begründung bedarf.