Ich bin Bundesbeamtin und habe mich bei einer überstaatlichen Einrichtung (EU) beworben. Nach jetzigem Stand sieht es recht vielversprechend aus, dass es mit der Bewerbung klappt.
Es handelt sich um eine reguläre Stelle bei der EU (Temporary Agent, 5 Jahre mit Option der weiteren Verlängerung bzw. auf Dauerstelle). Vor einiger Zeit hat mir die Personalabteilung meiner Behörde gesagt, dass reguläre Bewerbungen bei überstaatlichen Einrichtungen und daraufhin eine Entsendung immer möglich ist und auch nicht die Zustimmung der Behörde benötigt (solange es nicht um eine Zuweisung/Abordnung nach §29 BBG geht).
Jetzt habe ich mir aber nochmal die Entsenderichtlinie des Bundes durchgelesen und dort steht explizit "mit Zustimmung der obersten Bundesbehörde". Weiß jemand, ob bzw. mit welchen Gründen so eine Entsendung abgelehnt werden könnte? In der Entsendungsrichtlinie ist noch folgende Präzisierung: "Dabei dürfen personelle Auswirkungen, die durch die Entsendung entstehen, nicht den Aus- schlag geben."
Folgefrage: Wenn so eine Entsendung wirklich abgelehnt würde, dann bliebe mir im Zweifelsfall nur die Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, oder?