Hallo,
ich bin befristet angestellt und da die Befristung zu 99,9 % nicht weiterbefristet oder sogar entfristet wird, habe ich mich Arbeit suchend gemeldet. Jetzt habe ich eine Einladung zu einem Termin bei meinem Arbeitsvermittler erhalten, der während meiner eigentlichen Arbeitszeit ist.
Kann und darf ich den nun jetzt wahrnehmen? Muss ich mich diesbzgl. ausstempeln, ist also keine Arbeitszeit oder muss mich mein AG dafür freistellen und es handelt sich dabei um "Arbeitszeit", ich müsste mich nur entsprechend ausstempeln, dass ich das Hause verlassen habe und wieder einstempeln, wenn ich wieder da bin, neben der Info an Personalabteilung und Vorgesetzten, dass ich einen Termin beim Arbeitsamt wahrnehmen muss?
Welche Rechtsgrundlagen gibt es da bitte?
Dankeschön.
LG