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[NI] Familienzuschlag drittes Kind

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SwenTanortsch:
Und PS. Da die Rechtsverordnung augenscheinlich weiterhin nicht in Kraft gesetzt ist, bleibt die Frage, auf welcher Grundlage die Auszahlung dieser zugleich minimalen Beträge zustandekommt und welcher Zweck mit der Auszahlung dieser minimalen Beträge verfolgt wird. Insofern kann man nur dringend zuraten, gegen diese Nachzahlung Widerspruch einzulegen, damit am Ende die ursprünglichen und bis zur Auszahlung weiterbestehenden (oder bis dahin weiterbestandenen) Nachzahlungsansprüche erhalten bleiben. Etwas um die Ecke gedacht: Wenn mit der Nachzahlung der Zweck verfolgt wird, die tatsächlich bestehenden Ansprüche abzugelten, dürften die vorherigen Widersprüche im Anschluss an die jetzt erfolgten Nachzahlungen ggf. wirkungslos bleiben, da ihnen nun entsprochen worden ist (wenn auch offensichtlich ohne hinreichende Höhe der Nachzahlung). Insofern sollten die ursprünglichen Ansprüche auf jeden Fall durch einen Widerspruch gegen die jetzt erfolgten Nachzahlungen aufrechterhalten werden, denke ich. Gegebenenfalls würde ich die Begründungen der aktuellen Schreiben, mit denen die Nachzahlung gewährt wird, auch noch einmal anwaltlich prüfen lassen. Darüber hinaus dürfte es interessant sein, das NLBV nach der Rechtsgrundlage für die nun erfolgten Nachzahlungen zu fragen. Denn die Beträge müssen ja auf rechtlich einwandfreier Grundlage zustandekommen - jene Rechtsgrundlage ist mir allerdings nicht bekannt.

ChRosFw:
Ich schrieb hierzu bereits im anderen Thread:

„Betrifft Niedersachsen:

Ein Kollege hat auf der Septemberabrechnung  den Passus:

"Gegebenenfalls Nachzahlung von Familienzuschlag für mehr als zwei Kinder für das Jahr 2022."

Eine weitere Kollegin hat eine Nachzahlung im niedrigen 3-stelligen Bereich erhalten. Der Abrechnungsteil ist
nennt lediglich den Zeitraum und FZ Kind. Gesonderter Brief bisher Fehlanzeige.

Ebenfalls enthalten der Passus:

"Gegebenenfalls Nachzahlung von Familienzuschlag für mehr als zwei Kinder für das Jahr 2022."

Beide hatten für 2022 Widerspruch eingelegt.

Was soll das denn bitte sein!? Kennt jemand die Rechtsgrundlage der Nachzahlung?

Gibt es weitere Betroffene hier?“

Das ist wirklich juristisches Gruselkabinett.
Wenn es auf Einspruch hin erfolgt, müsste ja wohl auch eine Bezugnahme auf den Einspruch sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten sein.

Wenn man einfach nur stumpf eine Nachzahlung erhalten hat, könnte man ja seiner Prüfpflicht nachkommen und den Dienstherrn darauf hinweisen, dass man offensichtlich ohne Rechtsgrund (die Gesetzesgrundlage wird ja offensichtlich nicht genannt) eine Zahlung erhalten hat. Da ja eh alle unteralimentiert sind, dann bitte auch gleich auf Entreicherung berufen.







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