Autor Thema: Wechsel nach §24 BLV in Verbindung mit laufender Erprobungszeit  (Read 2276 times)

Unknown

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ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.

Das ist ja interessant. Es würden ja demnach 30 Monate auf einer E13 reichen oder?
Ja würde es. Anschliessend hat man die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst erlangt und könnte sogar in dem Fall im Gegensatz zu den Beamten im 31. Monat zum Rat ernannt werden.

Bastel

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Und in welcher Stufe wäre man dann?

Behält man dann die alte Stufe?