Zitat von: BalBund am 31.08.2023 09:07ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.Das ist ja interessant. Es würden ja demnach 30 Monate auf einer E13 reichen oder?
ProTipp: Es geht auch anders, jeder der Kinder hat, kann 3 Jahre Elternzeit nehmen und in dieser Zeit 30 Stunden sv-pflichtig arbeiten. Da für den Aufstieg keine Vollzeitstelle nötig ist, kann man also, Mitwirkung der Personalstelle vorausgesetzt, auch in einem solchen Rahmen die notwendigen Zeiten erreichen.